Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 209

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Deshalb ist da eine Prüfung durch den Bundes-Rechnungshof schon längst überfällig, denn es ist nicht einzusehen, dass Gemeindeeigentum ohne gültige Gemeinde­rats­beschlüsse einer Gemeinschaft übertragen wird – und später die Gemeinden von diesen Agrargemeinschaften zum Beispiel Grund und Boden um teures Geld zurück­erwerben müssen, wenn sie Investitionen tätigen möchten. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist wirklich ein großes Problem, und daher wäre mir da eine Regelung ein wichtiges Anliegen.

Etwas aber, was nicht ganz stimmt, Kollege Reheis, ist, wie du gesagt hast, dass der Landes-Rechnungshof in Tirol überhaupt keine ausgegliederten Gemeinden prüfen könne. – Die Wahrheit ist, dass selbstverständlich auch ausgegliederte Unternehmen geprüft werden könnten, wenn die öffentliche Hand einen Prüfungsvorbehalt machen würde; was aber leider auch nicht geschieht.

Das heißt, es müsste so sein: Immer dann, wenn in einem Bundesland zum Beispiel mehr als 50 000 € an öffentlichen Mitteln in eine ausgegliederte Unternehmung fließen, müsste automatisch ein Prüfungsvorbehalt gemacht werden, sodass dieses Unter­nehmen damit automatisch prüfbar wäre.

Meine Damen und Herren, Vorschläge gibt es also viele, und ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir die vielen konstruktiven Vorschläge des Rechnungshofes um­setzen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 376/A dem Rechnungshofausschuss zu.

19.04.116. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden (377/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Bucher, mit einer Rede­zeit von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.04.30

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt betreffend Prüfung der Gemeinden durch den RH anfügen, dass es eine erste Annäherung wäre, sozu­sagen als Optimalvariante alle Gemeinden in Österreich einer Prüfung durch den Rechnungshof zu unterziehen, wobei natürlich klar ist, dass die personellen Res­sourcen des Rechnungshofes hiefür derzeit nicht vorhanden sind, da ja angenommen wird, dass die Gemeinden von den Landes-Rechnungshöfen geprüft werden sollten.

Wenn wir das durch den Bundes-Rechnungshof haben wollen, dann ist aber auch eine entsprechende Mittelausstattung des Rechnungshofes erforderlich. Das heißt also: ein Bundes-Rechnungshof mit neun Außenstellen, wobei da der Rechnungshof insgesamt einer Reform unterzogen werden müsste. Ich würde das jedenfalls grundsätzlich für


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