Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 210

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vernünftig halten, anstatt eben das jetzige System aufrechtzuerhalten. Das ist über­legenswert; wir haben das ja schon einmal mit dem Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser diskutiert.

Aber nun zum jetzt in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt, der darauf abzielt, auch die staatsanteiligen Gesellschaften einer Prüfung des Rechungshofes zu unter­ziehen, ausgehend von 25 Prozent plus einer Aktie.

Ich halte das deshalb auch für sehr sinnvoll, weil ja bereits zwei Bundesländer diese Maßnahme vollziehen, nämlich die Steiermark und das Burgenland. Es gibt ja eine Reihe von Beispielen, gerade auch aus der unmittelbaren Gegenwart, die uns vor Augen geführt haben, dass wir etwas in diese Richtung unternehmen sollten.

Als Beispiel: Das mögliche Zusammengehen von OMV und Verbund hätte bewirkt, dass dort der Rechnungshof keine Prüfungskompetenz mehr gehabt hätte. Daher wäre es sinnvoll, wenn wir zukünftig den Rechnungshof auch Unternehmen prüfen lassen, wo Staatsanteile von 25 Prozent vorhanden sind. Das würde ja auch den Anleger­interessen entgegenkommen.

Ein zusätzliches Beispiel – das war ja auch in den Zeitungen zu lesen –: Als der Rechnungshofbericht der AUA in den Zeitungen veröffentlicht war, ist der Aktienkurs der AUA gestiegen.

Das heißt also, auch auf diese Weise würde Präventivwirkung zur Anwendung kom­men und somit auch den Anlegerinteressen Rechnung getragen werden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.07.05

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Bucher, eine Totalreform des Rechnungshofes, das ist wohl Ihre Einzelmeinung. Ich kenne mich da ein bisschen aus und kann daher sagen: Ich kenne niemanden –  wirklich niemanden außer Ihnen –, der eine Totalreform des Rechnungs­hofes beabsichtigt, und ich glaube, es ist das auch nicht notwendig, denn im Großen und Ganzen ist die Zufriedenheit mit dem Rechnungshof sehr, sehr groß. Alle hier loben ja immer die Erkenntnisse und die Berichte des Rechnungshofes – und genau deswegen sollten wir sehr ernst nehmen, was der Rechnungshof an Reformen vor­schlägt. Das sollte sozusagen die Richtschnur sein, denn letztendlich weiß doch der Rechnungshof selbst am besten, welche Ressourcen er zur Verfügung hat und wo es wichtig ist, Kontrolle zu ergänzen.

Zum Thema „Überprüfung der Gemeinden“ sei in diesem Zusammenhang gesagt, dass das eben genau so ein Punkt ist. Und der Rechnungshof grenzt das ja selbst ein, weil er natürlich genau weiß, dass er nicht alle kleinen Gemeinden kontrollieren kann. Das ist doch völlig unmöglich, schon von den Ressourcen her. Daher ist ja das Vernünftige daran die Finanzgrenze, die eben der Rechnungshof selbst vorschlägt.

Zum zweiten Vorschlag: Direktförderung der EU. Das ist auch so ein Punkt. – Aber jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt, wobei ich gleich dazusage, dass ich das für sinnvoll halte: Das ist ja auch ein Vorschlag des Rechnungshofes, nämlich, dass man öffentliche Unternehmungen mit einem staatsanteiligen Ausmaß von 25 Prozent der öffentlichen Kontrolle unterwirft.

Es geht da um Daseinsvorsorge, es geht um ganz wichtige Dinge, um Dinge, die die Bevöl­kerung betreffen, nämlich: Energie, Verkehr und so weiter.

 


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