Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 211

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Da und dort gibt es Befürchtungen in Konzernen, in großen Unternehmungen, die sagen: Um Gottes Willen, jetzt werden wir dann geprüft, das ist schrecklich, und dann bekommen wir keine Financiers mehr von außen! – So kann es ja wohl nicht sein, ganz im Gegenteil: In Wirklichkeit ist es doch ein Prädikat, wenn der Rechnungshof etwas überprüft und beurteilt.

Daher meine ich: Diese Sache sollte man sehr ernsthaft verfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.08.56

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund ist zurzeit an ungefähr 64 Kapitalgesellschaften beteiligt und diese Beteiligungen unterliegen natürlich der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes. Aus diesem Grund hat der vorliegende Antrag auch keinerlei große Auswirkungen.

Meines Erachtens müsste man in diesem Zusammenhang aber noch einige Themen diskutieren, und ich hoffe und meine, dass im Rechnungshofausschuss ausreichend Zeit hiefür sein wird.

Ich möchte jetzt nur noch dazu sagen: Dass da wirklich ein großes Einsparungs­potential zu erwarten ist, glaube ich weniger. Jedenfalls müsste man sich für die Zukunft genauestens anschauen, ob da wirklich eine Kosten-Nutzen-Analyse sinnvoll ist.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, glaube ich, dass im Rechnungs­hofaus­schuss ausreichend Zeit sein wird, um diesen Antrag sehr genau zu diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


19.10.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kräuter, wenn Sie davon gesprochen haben, dass niemand hier in diesem Hause außer dem Herrn Kollegen Bucher eine Totalreform des Rechnungshofes will, so muss ich sagen: Das ist vielleicht ein Irrtum, denn die Frage ist natürlich immer: Was versteht man unter einer Totalreform des Rechnungshofes?

Das, was Herr Kollege Bucher angedeutet hat, war ja zunächst einmal nur, dass, wenn man wirklich die Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern prüfen wolle und diese 10-Millionen-Grenze fallen lassen würde, das ohne Aufstockung des Personals nicht gehen würde. – No na! Man kann ja dem Rechnungshof nicht eine zusätzliche Aufgabe aufbürden und von ihm erwarten, dass er das dann mit gleich großer Mann- und Frauschaft leisten kann.

Wenn Sie der Freigrenze hier noch einmal das Wort reden, so würde ich trotzdem glauben, dass alleine schon – auch wenn nicht alle Gemeinden geprüft werden kön­nen, das ist schon klar – die Androhung, dass eine Gemeinde geprüft werden könnte, einiges bewirkt. Das zeigt sich doch immer wieder. – Punkt eins. (Abg. Mag. Gaßner: Ja, bitte, wo sind wir denn? Wollen Sie die Gemeinden bedrohen, oder was?)

 


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