Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 212

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Punkt zwei, noch einmal zu einer Totalreform: Wenn ich mir vor Augen halte, dass wir heute im Prinzip immer noch zu wenige Querschnittsprüfungen haben, zum anderen aber in wenigen Wochen eine Haushaltsrechtsreform hier in diesem Hohen Haus beschließen werden, die wirklich fundamentale Änderungen mit sich bringen wird, so muss ich sagen: Das wird auch nicht ohne Auswirkungen auf den Rechnungshof bleiben! Wir werden übergehen von der sogenannten inputorientierten zur outputorien­tierten Budgetsteuerung, und da wird man natürlich auch neue Maßstäbe an die Prüftätigkeit des Rechnungshofes anlegen müssen.

In diesem Sinne werden wir uns sehr wohl überlegen müssen, was aus der Haus­haltsrechtsreform, die ja in diesem zweiten Schritt noch umgesetzt werden muss, an Konsequenzen für den Rechnungshof zu ziehen sein wird.

Nun aber zum eigentlichen Antrag des Kollegen Bucher, nämlich zur Absenkung der Beteiligungsgrenze für Prüfungen von öffentlichen Unternehmungen auf 25 Prozent – ebenfalls ein Vorschlag zur Schließung einer Kontrolllücke, der vom Rechnungshof­präsidenten gekommen ist. In diesem Fall, Herr Kollege Bucher, haben Sie unsere volle Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.12.41

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Rechnungshof ist laut Gesetz dazu verpflichtet, die Gebarung von Unternehmungen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rech­nungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, des Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, zu prüfen. Hinsichtlich der von einzelnen Län­dern gehaltenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bestehen gleiche Bestimmun­gen, ähnlich wie auch bei Gemeinden mit mindestens 20 000 Einwohnern.

Jetzt weiß ich nicht, wenn man mit aller Gewalt hier von einer Seite hört, dass man alle Gemeinden vom Bundes-Rechnungshof prüfen lassen soll, bis hin zu den kleinsten ... (Abg. Mag. Rossmann: Potenziell alle! Wollen Sie das nicht verstehen? Das Potenzial sollen alle sein!) – Ich verstehe schon, was Sie damit meinen, das Potenzial hat aber auch seine Grenzen.

Ich erinnere an den Finanzausgleich, wo man geschaut hat, dass man gerade den vielen kleinen Gemeinden besser oder gerechter unter die Arme greift, weil das in der Vergangenheit einfach nicht so geschah, wie es notwendig gewesen wäre. Das macht man nicht, weil die Gemeinden hier vielleicht irgendetwas verschleiern oder mit ihrer Kompetenz einfach nicht fähig sind, wirtschaftlich umzugehen.

Die Menschen haben in den kleinen Gemeinden, wo es schlechtere Strukturen gibt, die gleichen Rechte oder Ansprüche wie die Menschen in großen Gemeinden, aber die Finanzzuweisungen, die Finanzmittel sprechen eine ganz andere Sprache. Dass man auch in den kleinen Gemeinden öffentliche Infrastruktureinrichtungen benötigt wie in großen, das, glaube ich, wird man doch nicht absprechen können. Und hier stehen die kleinen Gemeinden oft mit dem Rücken zur Wand, aber keine Sorge, Sie brauchen nicht zu glauben, dass hier irgendwo öffentliche Mittel verschleiert werden.

Ich sehe das als etwas überzogen, und die Kontrolle – um auf den Antrag des Herrn Kollegen Bucher zurückzukommen – eines Unternehmens durch den Rechnungshof macht aber nur dann Sinn, wenn der Staat auf allfällige Beanstandungen entsprechend


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