Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 213

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reagieren kann. Dies ist aber freilich nur dann der Fall, wenn er wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 377/A dem Rechnungshofausschuss zu.

19.15.047. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (389/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Aspöck, für 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.15.21

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ansicht der Kollegin Lentsch, dass hier die Gefahr bestünde, dass in Österreich zu viel geprüft werde, kann ich in Anbetracht dessen, was wir in den letzten Monaten und Jahren den Medien entnehmen konnten, wirklich nicht folgen. Ich glaube, man kann heute guten Gewissens nicht mehr sagen, dass in Österreich zu viel geprüft wird. Im Gegenteil: Offensichtlich wurde in vielen Jahren viel zu wenig geprüft.

Ich darf nunmehr zum gegenständlichen Antrag kommen, der dem Verfassungs­aus­schuss zugewiesen wird. Dieser sieht Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Rechnungshofes vor, und es geht um die drei Punkte, die im Großen und Ganzen bereits in der bisherigen Debatte besprochen wurden.

Der erste Punkt ist die Herabsenkung von 50 von 100 auf 25 von 100, wobei es mich freut, dass Sie, Kollege Rossmann, da auch mit dabei sind und sagen, es wäre gut, wenn 25 Prozent Beteiligung genügen würden.

Ein weiterer wesentlicher Punkt – und wir glauben, das wäre die Lösung – hinsichtlich kleinerer Gemeinden ist, dass man sagt, die Landes-Rechnungshöfe sollten Gemein­den mit unter 20 000 Einwohnern prüfen, allerdings mit einer Berichtspflicht an den Bundesrechnungshof, sodass diesem ein Gesamtüberblick möglich ist. Und wir würden diese Landes-Rechnungshöfe auch in die Verfassung aufnehmen.

Das dritte Ansinnen wurde ebenfalls schon besprochen. Das ist mir ziemlich klar, und es ist auch ganz leicht und einfach, pragmatisch zu beantworten: Nachdem es in Österreich nur rote und schwarze Wohnbaugenossenschaften gibt, werden wahr­scheinlich die verfassungsrechtlichen Bedenken bereits im Ausschuss eine Mehrheit finden. Daher ist die Hoffnung, dass die Prüfung gemeinnütziger Wohnbau­vereinigun­gen durch den Rechnungshof erfolgt, aus meiner Sicht sehr gering. (Beifall bei der FPÖ.)

19.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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