Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 214

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19.17.51

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der in Behandlung stehende Antrag sieht die Aufwertung des Rechnungshofes vor, der mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen soll, nämlich auch die Kontrolle der Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern beziehungsweise der Unternehmungen mit zumindest 25-prozentiger Beteiligung durch Bund, Land und Gemeinden und der Gemeinnützigen Genossenschaften.

Mehr Kontrolle, denke ich, wird sich niemand verschließen, dafür haben wir auch Verständnis, wenn es sinnvoll und transparent ist. Das ist für eine Demokratie etwas ganz Wichtiges. Aber man darf nicht so tun, als ob es bis jetzt in diesen Bereichen keine Kontrolle gegeben hätte, und ich denke, die Tatsache, dass es in der Vergan­genheit weder bei den Gemeinnützigen noch bei den Gemeinden besondere Probleme gegeben hat, ist wohl die Bestätigung dafür, dass die Kontrolle schon bisher funk­tioniert hat.

Betreffend die Gemeinnützigen wird Kollege Gaßner noch Ausführungen tätigen.

Was die Gemeinden betrifft, möchte ich nur festhalten, dass es da eine ganz wichtige Kontrolle gibt: die politische interne Kontrolle. Es gibt interne Kontrolleinrichtungen, es prüft die Finanz, die Krankenkasse. Es gibt die Gemeindeaufsichtsbehörde, die regel­mäßig prüft und die auch laufend über die Finanzen informiert wird, die, nebenbei bemerkt, auch eine ganz wichtige Serviceeinrichtung ist.

Ich denke also, eine zusätzliche Kontrolle wird wahrscheinlich nicht notwendig sein, und momentan würde ich mich nicht entscheiden können, für welche derzeitige Kontrolle der Rechnungshof der bessere Ersatz wäre. Also ich meine, es wird nicht unbedingt eine weitere Kontrollinstanz notwendig sein.

Was die Gemeinden aber brauchen, ist eine Entlastung, und das, denke ich, wäre ein interessantes Betätigungsfeld für den Rechnungshof.

Wir werden im Rahmen der zweiten Lesung Gelegenheit haben, über dieses Thema ausführlich zu diskutieren. Für vernünftige Verbesserungen sind wir zweifellos offen. Wenn es aber darum geht, mehr Bürokratie zu schaffen, die Kosten zu erhöhen oder Gleichheitsgrundsätze zu verletzen, dann werden wir nicht dabei sein. Ich freue mich auf eine gute Diskussion in der zweiten Lesung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.20.18

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Prüfen und kontrollieren ist wichtig und notwendig, aber man kann es auch übertreiben. Diese Anträge gehen unserer Meinung nach etwas zu weit.

Was zum Ersten die Beteiligung des Bundes an den Kapitalgesellschaften betrifft: Der Bund ist insgesamt an 24 solcher Gesellschaften beteiligt, und die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes obliegt den jeweiligen sachlichen Zuständigkeiten von neun Ressorts. Die Beteiligungen des Bundes unterliegen bereits auf Grund der gegen­wärtigen Rechtslage praktisch durchwegs der Prüfungskompetenz des Rechnungs­hofes. Aus diesem Grund hat der vorliegende Antrag betreffend eine Prüfungskom­petenz des Rechnungshofes bereits ab einer 25-prozentigen Beteiligung hinsichtlich der vom Bund verwalteten Unternehmungen eigentlich keinerlei Auswirkungen.

Zum Zweiten, was die Prüfungen der Gemeinden mit unter 20 000 Einwohnern anbe­langt, mit oder ohne 10-Millionen-Grenze: Ich bin seit zehn Jahren Gemeinderat, der-


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