Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 215

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zeit in einer Gemeinde mit rund 800 Einwohnern, und wir haben ein Budget von rund 1 100 000 €. Der Landes-Rechnungshof hat ohnehin die Möglichkeit zu prüfen, was er auch tut. Die Gemeindeaufsicht gibt es, die Prüfberichte der Bezirkshauptmannschaft, und jede Gemeinde hat einen eigenen Prüfungsausschuss.

Jetzt hat so eine Gemeinde wie die unsrige zwei Verwaltungsmitarbeiter: einen Amtsleiter und eine MitarbeiterIn. Jetzt würde ich von den Herren, die diesen Antrag stellen, gerne wissen: Wie soll denn das noch bewerkstelligt werden? – Man beschäf­tigt sich ja dann nur noch mit Prüfberichten und mit Dingen, die das Land vorschreibt und dann auf Gemeindeebene umzusetzen sind, und hat eigentlich nicht mehr die Möglichkeit, der eigentlichen Aufgabe als Gemeinde nachzukommen und wirklich im Sinne der Bevölkerung die Maßnahmen umzusetzen, die notwendig sind.

Daher findet das nicht unsere Zustimmung. Wir wollen keinen weiteren Bürokratie­aufwand, speziell für die kleinen Gemeinden nicht. Die sollten arbeiten können, und das sollten wir ihnen ermöglichen – und nicht eine zusätzliche Prüf- und Kontroll­schiene einziehen, die auf diesem Gebiet überhaupt nicht notwendig ist. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

19.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.32

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich merke schon, mehr Prüftätigkeit schmeckt der ÖVP nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wenn hier gerade mein Vorredner betont hat, dass man in den kleinen Gemeinden arbeiten und nicht geprüft werden will, wenn hier Kollege Zweytick gemeint hat, dass die kleinen Gemeinden gut verwaltet sind, dann frage ich mich: Wovor fürchten sich dann die kleinen Gemeinden? (Abg. Wöginger: Wir werden eh geprüft – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Vor den Kosten!) Warum sollten sie dann nicht auch potenziell zum Kreis der zu prüfenden Gemeinden in diesem Land gehören? (Beifall bei den Grünen.) Ich verstehe das nicht, das müssen Sie mir erst einmal erklären.

Es geht ja nur um eines, Kollege Zweytick: Wenn Sie sagen, es werde gut verwaltet, dann wird man doch nachschauen dürfen, ob sie wirklich gut verwaltet sind. Ich stelle mir vor – und das führt mich auch ein bisschen zu diesem Antrag –, dass das nicht die Landes-Rechnungshöfe mit einer Berichtspflicht machen. Was soll denn eine Berichtspflicht? Wenn der Landes-Rechnungshof etwas prüft, dann gehe ich davon aus, dass das wohl öffentlich zugänglich ist, daher auch dem Rechnungshof des Bundes zugänglich. Was soll da eine Berichtspflicht?

Ich stelle mir vor, dass durch den Rechnungshof beispielsweise bestimmte Gemeinde­typen bestimmter Größenordnungen geprüft werden können, sodass man untereinan­der gut vergleichen kann, wie effizient solche Gemeindetypen verwaltet werden. Es gibt ja Gemeindetypen verschiedenster Art: Agrargemeinden, Gemeinden mit oder ohne Fremdenverkehr. Es gibt reine Fremdenverkehrsgemeinden. Dann gibt es die größeren Gemeinden mit den zentralen Orten und so weiter und so fort.

Das, denke ich, müsste der Gegenstand der Prüfung sein – und nicht nur einge­schränkt auf ein Land, sondern ausgeweitet auf mehrere Länder, das heißt länderübergreifend. Das ist ja genau die Begründung, warum das der Bund machen sollte und warum das nicht die Landesämter machen sollen. Das ist die wesentliche Begründung dafür, dass das der Bund machen soll. (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.)


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