Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 224

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der Republik Österreich zu unterziehen, dann frage ich euch: Was ist eine solche Zustimmung? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was ist die Zustimmung der Republik Österreich? Welcher Terminus technicus ist das? Wie funktioniert das?

Aber das ist erst die erste Lesung, wir werden das dann im Ausschuss schon noch erfahren. Klar ist aber eines: Bei einer Gesamtänderung der Verfassung ist auch jetzt schon vorgesehen, dass dieses Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.

Auf Folgendes möchte ich jetzt noch hinweisen: den Verlust der Neutralität. – Kollege Bösch, ich weiß von dir, du musst das sagen, ich weiß, dass du das anders siehst, denn du bist ein Experte im Bereich der Sicherheitspolitik. Aber dass sich jetzt auch die SPÖ so als Verfechterin der Neutralität aufspielt, das ist ja wirklich merkwürdig. Auch von der ÖVP habe ich heute gehört – auch von euren Rednern –: Der Erhalt der Neutralität ist wichtig. – Geben Sie doch endlich zu, dass mit der Verfas­sungs­ände­rung 1998 – da steht es ja auch drinnen –, mit dem Artikel 23f B-VG, der die Voraus­setzung für die Teilnahme Österreichs an der Europäischen Sicherheits- und Verteidi­gungspolitik ermöglicht hat, wirklich ein Persilschein bis hin zu einer gemein­samen europäischen Verteidigung gegeben worden ist. Lesen Sie Artikel 23f B-VG durch! Da steht alles drinnen – einschließlich Kampfeinsätze zur Friedensschaffung ohne UNO-Mandat.

Meine Damen und Herren! Das ist Verfassungslage der Republik Österreich. Und kommen Sie hier nicht damit, dass das irgendwo noch mit einem Kern der Idee einer immerwährenden Neutralität zu vereinbaren ist! Die immerwährende Neutralität, so wie das ihre Schöpfer verstanden haben, heißt nicht, keine Teilnahme an Kriegen, keine Bündnismitgliedschaften und keine dauernden Truppenstationierungen. Das kann man alles definieren, das ist der Bündnisfreie. Aber der immerwährend Neutrale muss auch in Friedenszeiten immer zur Kenntnis bringen, dass er sich auf keinen Fall in irgendeinen militärischen Konflikt verstricken lassen möchte, also auf keinen Fall an einem militärischen Konflikt teilnehmen wird – ob das jetzt ein Krieg ist oder nicht, ist nicht relevant. Auf keinen Fall!

Artikel 23f B-VG sagt ganz klar und deutlich, dass wir das können, dass wir das machen wollen, wenn der Fall einmal eintritt. Natürlich entscheidet das noch immer die Republik im Einzelfall. Das ist aber auch kein Faktor für die Neutralität, denn selbst ein NATO-Mitgliedsland entscheidet für sich selbst, ob es an einem Out-of-Area-Einsatz teilnimmt oder nicht.

Also geben Sie doch endlich einmal zu – ob man das jetzt will oder nicht –, dass Sie mit dieser Verfassungsänderung von 1998 die Neutralität, die immerwährende Neu­tralität, so wie das immer völkerrechtlich entwickelt worden ist, zu Grabe getragen haben! (Beifall beim BZÖ.)

All das, was Sie hier jetzt diskutieren, ist Makulatur und zeigt nur, dass Ihnen in der Außenpolitik und in der Sicherheitspolitik seit 20 Jahren nichts Neues eingefallen ist. (Beifall beim BZÖ.)

19.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 394/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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