Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 223

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Populismus betreiben wollen, missbraucht wird. (Abg. Rosenkranz: Das stimmt nicht!) Das können und wollen wir der österreichischen Bevölkerung nicht antun. (Abg. Dr. Bösch: Sie haben Angst vor einer Abstimmung!)

Wir wollen – aber das wird sich leider nicht mehr ausgehen – eine europaweite Volksabstimmung oder zumindest eine europaweite Volksbefragung in allen Teilen Europas – und keine Volksabstimmung, die nationalistische Tendenzen fördert. Dazu ist mir und uns Europa zu wichtig und zu wertvoll! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Csörgits.)

19.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Eines fand ich schon interessant in der Rede des Kollegen Wittmann, und zwar hat er gesagt, dass es schon die Zustimmung der österreichischen Bevölkerung zu einer Gesamt­änderung der Bundesverfassung im Jahre 1994 gab.

Herr Kollege Schüssel schüttelt den Kopf, aber ich muss schon sagen: Das war ein­deutig eine Offenlegung, aber leider um zwölf Jahre zu spät! – Genau das haben wir damals kritisiert, Herr Kollege Wittmann, nämlich dass man der Bevölkerung damals nicht reinen Wein eingeschenkt hat!

Sie haben damals der Bevölkerung erklärt, dass der EU-Beitritt Österreichs auf unsere Souveränität und auf unsere Verfassung fast keinen Einfluss hätte und dass wir selbstverständlich weiterhin so tun werden, als wäre nichts passiert, und dass die einzige Änderung der Ederer-Tausender wäre, der auf uns alle sozusagen herunter­fallen wird, und deshalb könnten wir alle beruhigt dem EU-Beitritt Österreichs zustim­men.

Herr Kollege Wittmann, das war damals die Problematik! Heute geben Sie etwas zu, was Sie damals nicht zugeben wollten, weil Sie befürchtet haben, dass dann die Volksabstimmung anders ausgehen würde.

Selbstverständlich haben Sie recht – und das hat die Bevölkerung damals nicht gewusst –, wenn Sie sagen, dass die österreichischen Bürger damals mit ihrem Ja zum Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Wirklichkeit sozusagen eine Frei­karte für alle Souveränitätsbeschränkungen in der Zukunft gegeben haben. Das kann man jetzt ablehnen oder dem zustimmen, aber es war so, doch Sie haben das damals verschleiert.

Ob das jetzt eine Gesamtänderung unserer Verfassung ist oder nicht, dazu würde ich sagen, dass diese Generalermächtigung von damals natürlich weiterwirkt und auch der Vertrag von Nizza entsprechende Änderungen zur Folge hatte, denn jeder dieser Ver­träge bringt eine Veränderung im Gefüge der Europäischen Union mit sich. Trotzdem kann man aber, wenn man will, eine Volksabstimmung über diese Punkte durchführen, ohne sich den Kopf darüber zerbrechen zu müssen, ob das jetzt wirklich – da sind sich die Verfassungsexperten auch uneinig – eine Gesamtänderung unserer Verfassung ist.

Wir haben heute schon darüber diskutiert. Und ich habe, Kollege Bösch, deinen Klub­obmann extra gefragt, worüber er abstimmen möchte. Er hat gesagt: über den Reform­vertrag! Aber das geht ganz einfach nicht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Hauser.) – Jetzt werden Sie wieder munter.

Bei Ihnen ist die Problematik die: Ein bisschen sollte man schon auch bei der Formu­lierung aufpassen, denn wenn hier steht, einer Volksabstimmung ist jede Zustimmung


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