senbauer dafür ausgesprochen, dass die kleinen und mittleren Pensionsbezieher stärker berücksichtigt werden müssen. Somit kam es zu einer sozialen Staffelung, und es gab keine Einmalzahlungen, sondern einen Prozentsatz.
Bei der Pensionsanpassung ist auch auf einen wichtigen Grundsatz Bedacht genommen worden, und zwar auf den Interessenausgleich: auf der einen Seite die älteren Menschen in unserem Lande dementsprechend mit mehr Pension auszustatten und auf der anderen Seite auch bei den jungen Menschen im Hinblick auf den Generationenvertrag dementsprechend behutsam vorzugehen.
Was auch erwähnenswert ist, ist der Umstand, dass seit vielen Jahren zum ersten Mal wieder gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Seniorenrates diskutiert und verhandelt worden ist.
Wie schaut die Pensionserhöhung jetzt konkret aus? – Wie ich schon erwähnt habe, sind die Gewinnerinnen und Gewinner vorwiegend jene, die kleine und mittlere Pensionen haben. Der Ausgleichszulagenrichtsatz, besser bekannt unter dem Begriff „Mindestpensionen“, wird am stärksten erhöht. Hier gibt es ein Plus von 2,9 Prozent: Nach 726 € im Jahre 2007 werden im kommenden Jahr die Mindestpensionen 747 € betragen. Es ist somit das zweite Mal in Folge, dass dank der Sozialdemokraten in der Bundesregierung die Mindestpensionen ganz entscheidend erhöht worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Denn: Für uns, sehr geschätzte Damen und Herren, war es immer eine Auflage, dass keine Pension mehr unter der Armutsgrenze sein darf.
Wie schaut das jetzt für die anderen Pensionen aus? – Personen mit Pensionen zwischen 747 € und 1 050 € bekommen 21 € pro Monat, zwischen 1 050 und 1 700 € gibt es 2 Prozent, und bei den Pensionen zwischen 1 700 € und 2 161 € sinkt der Prozentsatz von 2 Prozent auf 1,7 Prozent.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal erwähnen, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass es keine Einmalzahlungen gegeben hat, denn solche Einmalzahlungen wirken sich nicht langfristig auf eine Pensionserhöhung aus, sie sind eben nur eine Einmalzahlung. Bei einer gestaffelten und sozial ausgerichteten Erhöhung gibt es nachhaltige Effekte im Pensionssystem und bei den Pensionen.
Ganz wichtig ist – und ich möchte es nochmals betonen –, dass auf die berechtigten Interessen der älteren Generation einerseits Rücksicht genommen worden ist, aber auch gleichzeitig dafür Sorge getragen worden ist, dass das Pensionssystem trotzdem langfristig finanzierbar bleibt.
Auch wenn einige Experten gemeint haben, es handle sich dabei um einen Anschlag auf die junge Generation, möchte ich hier noch einmal sagen: Das ist nicht der Fall! Und ich möchte auch den Herrn Bundeskanzler zitieren, der so treffend gesagt hat: Wir machen Pensionserhöhungen für Menschen und nicht für Experten!
Die Pensionserhöhung ist somit armutsbekämpfend, sozial durchdacht, und damit ist wieder ein wichtiger Punkt des Regierungsübereinkommens erfüllt.
Im zweiten Teil meiner Ausführungen, sehr geschätzte Damen und Herren, möchte ich auf eine weitere sozialpolitische Verbesserung eingehen, nämlich die sozialrechtliche Gleichstellung der freien DienstnehmerInnen. Hier möchte ich gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass auf Druck der SPÖ erreicht werden konnte, dass ein Abänderungsantrag gemeinsam mit der ÖVP eingebracht worden ist, denn bedauerlicherweise war in der vorgelegte Regierungsvorlage die Absicherung der geringfügig Beschäftigten und der freien DienstnehmerInnen im ASVG nicht vorgesehen.
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