Wie viele Leute sind davon betroffen? – Man kann einmal davon ausgehen, dass im Oktober dieses Jahres 25 800 Menschen in sogenannten freien Dienstverhältnissen beschäftigt waren. Und rechnet man noch die geringfügig Beschäftigten dazu, so kommt man auf mehr als 70 000 Menschen, und davon sind 40 000 Frauen. Dabei muss auch festgestellt werden, dass es sich dabei um eine Beschäftigungsform handelt, die in Österreich sehr stark wächst. Daher war es uns ein großes Anliegen, dass diese ArbeitnehmerInnen auch unter den Sozialversicherungsschutz fallen.
Was heißt das jetzt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Ab 1. Jänner 2008 werden diese Beschäftigten so wie echte ArbeitnehmerInnen Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten. Und für die Frauen ganz besonders wichtig und entscheidend ist, dass sie auch Wochengeld bekommen werden gemäß ihrem tatsächlichen Einkommen und somit auch vorzeitiges Wochengeld. Darüber hinaus werden sie auch in die Arbeitslosenversicherung und in die Mitarbeitervorsorge einbezogen.
Sehr geschätzte Damen und Herren, damit ist eine langjährige Forderung des ÖGB und der Arbeiterkammern realisiert, damit hat man auch jene Menschen in diesen Beschäftigungsformen sozialversicherungstechnisch abgesichert. Ich würde mir wünschen, dass jetzt noch sehr viele dieser Beschäftigungsformen in ganz normale Dienstverhältnisse umgewandelt werden, und der nächste Schritt wird zweifellos sein, dass diese Beschäftigungsgruppe auch in den arbeitsrechtlichen Schutz aufzunehmen ist.
Meine Damen und Herren, mit den vorliegenden Änderungen wird wieder ein sozialer Meilenstein gesetzt, um die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser auszustatten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.00
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Redezeit ebenfalls maximal 8 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
11.00
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Csörgits hat schon angesprochen, dass wir eigentlich heute durchaus Erfreuliches zu berichten haben, was die Erhöhungen für die Pensionistinnen und Pensionisten angeht. Es ist, glaube ich, sehr positiv, dass wir die Pensionen um 2,1 Prozent erhöhen können – bei den höheren Pensionen ist es etwas weniger, da wird eingeschliffen – und dass wir, worauf Frau Kollegin Csörgits schon verwiesen hat, bei den Mindestpensionen, beim Ausgleichszulagenrichtsatz eine Erhöhung um 2,9 Prozent, nämlich von 726 € auf 747 €, vornehmen. Das ist, so meine ich, ein schöner Tag für die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber es ist nicht ganz so, wie die Frau Kollegin Csörgits das dargestellt hat, dass das nun endlich möglich wird, weil Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Bundesregierung sind, sondern verteilt werden kann natürlich nur das, was erwirtschaftet wird. Verteilt werden kann natürlich nur das, was dank einer guten Konjunktur eingenommen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Da stellt sich natürlich dann schon die berechtigte Frage: Wer ist verantwortlich für diese konjunkturelle Entwicklung? Und vor allem: Wer ist verantwortlich für die Pensionssicherungsreform, meine Damen und Herren? Und da gebührt der Dank den Regierungen unter Wolfgang Schüssel (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten des BZÖ), der eine Basis dafür gelegt hat, dass das Land heute gut dasteht und dass wir eben
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