4,70 € pro Packung beträgt, dann ist es vor allem für diese Menschen ein großes finanzielles Problem, und diese Menschen haben dadurch eine sehr große Belastung.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Fakten und Zahlen ansieht, dann wissen wir gemeinsam, dass die durchschnittliche ASVG-Pension inklusive der Witwen- und Witwerpensionen zurzeit in Österreich zirka 850 € beträgt. Wir wissen, dass die durchschnittliche ASVG-Pension ohne Witwer- und Witwenpension 960 € beträgt. Wir wissen, dass wir über eine Million Menschen in diesem Lande haben – es sind Pensionistinnen und Pensionisten –, die eine Pension von unter 1 000 € beziehen.
Wir wissen aber auch – und ich denke, es ist wichtig, das zu erklären –, dass wir allein innerhalb von Oberösterreich, bei den Versicherten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, über 18 000 Pensionisten und Pensionistinnen haben, die im Jahr über 300 € an Rezeptgebühr zu bezahlen haben. Wir haben 2 500 Personen in Oberösterreich, die über 500 € pro Jahr an Rezeptgebühr zu bezahlen haben. Wir haben leider sogar viele Pensionistinnen und Pensionisten, die zurzeit 10 Prozent ihres gesamten Einkommens, 10 Prozent und mehr von ihrer gesamten Pension, letztendlich für die Rezeptgebühr verwenden müssen, weil sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes dazu gezwungen sind.
Meine Damen und Herren, ich meine daher – und wir sind uns auf Seiten der Sozialdemokratie dessen sicher –, dass diese Beschlussfassung ein Meilenstein in der Sozialpolitik ist. Herr Minister Buchinger, wir sind dir dankbar für diesen Meilenstein! Es ist ein wichtiger, ein richtiger Meilenstein, und ich hoffe, dass ähnliche Fälle noch folgen werden.
Meine Damen und Herren, mir ist es auch wichtig, mit einem ganz konkreten Rechenbeispiel diese Notwendigkeit zu unterstreichen und nochmals zu argumentieren: Wenn jemand mit einer Pension von 900 € derzeit 10 Prozent an Rezeptgebühr bezahlt – das sind bekanntlich 90 € –, so bezahlt dieser Pensionist oder diese Pensionistin, wenn man die Neuregelung ab 1. Jänner 2008 betrachtet, statt 90 € nur noch 18 €. Das ist eine Ersparnis pro Monat von sage und schreibe 72 € und eine Ersparnis im Jahr von 864 €. Und das, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, entspricht einer Monatspension, was durch diese Regelung in Zukunft, konkret ab Jänner 2008, erspart wird!
Meine Damen und Herren! Wir müssen aber auch wissen, dass sich durch diese neue Regelung in Zukunft im Bereich der Krankenversicherung, im Bereich der Gebietskrankenkassen ganz sicher Mindereinnahmen ergeben werden. In Oberösterreich wird mit einer Mindereinnahme von zirka 5 Millionen € gerechnet. Ich denke, das ist natürlich ein Problem, wenn man die angespannte finanzielle Situation der Krankenkassen betrachtet. Diese Maßnahmen werden aber auch zu einem neuen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Es wird neues, zusätzliches Personal benötigt, um diesen Punkt realisieren zu können.
Apropos Verwaltung: Ich möchte an dieser Stelle – und ich denke, es ist notwendig und wichtig, dies auch hier zu tun – den Beschäftigten einmal danke sagen für ihr Engagement, für ihren Einsatz im Sinne der Versicherten! (Beifall bei der SPÖ.) Wenn man sich nämlich die Kosten der Gebietskrankenkassen für die Verwaltung ansieht, so stellen wir fest, dass sie mittlerweile unter 4 Prozent betragen. (Abg. Donabauer: Aller Krankenkassen, Herr Kollege! Aller Krankenkassen!) Aller Krankenkassen, okay. Sie sind unter 4 Prozent, das bedeutet, dass über 96 Prozent der Beiträge in Form der verschiedensten Leistungen wieder direkt den Versicherten zugute kommen. Daher ist dieser Dank ganz sicher berechtigt.
Ich möchte schon zum Schluss kommen, meine Damen und Herren. Ich möchte Frau Ministerin Kdolsky und den Finanzminister Molterer zum Schluss noch ersuchen und zugleich auffordern, darüber nachzudenken und dem Parlament konkrete Vorschläge
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