Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 134

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Wir diskutieren jetzt aber nicht nur Pensionsfragen, sondern wir diskutieren auch die Organisation des Gesundheitswesens. Wenn wir uns diese geplante Organisation an­schauen, vor allem durch die Brille von alten Menschen, dann möchte ich gerne zwei Punkte herausnehmen.

Das eine ist der Bereich Rehabilitation. Sie schreiben im vorliegenden Antrag, dass be­sonders bei Jugendlichen und Kindern die Rehabilitation ausgebaut werden soll. Das ist gut so, aber bitte vergessen Sie nicht, auch die Rehabilitation bei alten Menschen auszubauen! Auch bei alten Menschen zahlt sie sich noch aus und nützt sie etwas, und zwar nicht irgendwann, sondern unmittelbar nach der Entlassung aus dem Kranken­haus. Wie oft haben wir schwere Stürze bei alten Menschen, die dringend und sofort therapiert werden müssten!

Aus diesem Grund stellen wir von Seiten der Grünen auch die Forderung, dass es einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben sollte, genauso wie wir einen Rechts­anspruch auf Pflege und Betreuung im Alter stellen. Das brauchen wir unbedingt! Men­schen in Österreich sollen und dürfen nicht mehr abhängig sein vom guten oder schlechten Zusammenspiel zweier Regierungsparteien, wie das derzeit der Fall ist. Sie brauchen eine rechtliche Sicherheit, dass sie ein Anrecht auf Pflege und Unterstützung haben, wenn sie alt werden, wenn sie diese brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Derzeit ist es wirklich ein Trauerspiel, was da abläuft. Es ist ein politisches Hickhack, und die Rechnung zahlen die Betroffenen. Daran sind etliche von Ihnen von der ÖVP beteiligt. Der Sozialminister kann nicht mit dem Wirtschaftsminister, er kann nicht mit dem Finanzminister, und die Betroffenen wissen heute, vier Wochen vor Auslaufen der Regelung der Pflegebestimmungen, nicht, was auf sie zukommt. Sie wissen es nicht!

Herr Minister! Sie sagen nach wie vor nichts dagegen beziehungsweise unterstüt-
zen es, dass Vermögen über 5 000 € belangt werden. (Bundesminister Dr. Buchinger: 7 000!) 7 000 €, Entschuldigung! – Wenn ich heute den Betrag für meine Begräbnis­kosten auf die Seite lege und noch dazu vielleicht für einen Zahnersatz vorsorge, der notwendig sein wird, oder für ein Hörgerät, dann bin ich über einer Schwelle von 7 000 €. Nicht einmal das billigen Sie den Betroffenen zu, geschweige denn eine kleine Erbschaft für Enkel, die sie bei Gott auch gerne weitergeben können! Da wollen Sie ab­räumen bis zum Gehtnichtmehr. (Beifall bei den Grünen.) Das ist keine Sozialpolitik, so wie wir sie uns vorstellen.

Der letzte Punkt im Gesundheitsbereich: die Gesundheitsökonomie. Frühere Spitals­entlassungen ja, aber nur dann, wenn auch die Nachsorge gesichert ist. Es geht nicht, dass Menschen früher aus dem Spital entlassen werden – und ich denke wieder ganz besonders an alte Menschen –, nach Hause in eine leere Wohnung geschickt werden und nicht wissen, wer sie nachher betreut. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Und: Achtung! Das Pflegegeld in Österreich gilt erst ab sechs Monaten, wenn man es braucht. Wenn ich heute einen Sturz gehabt habe und Betreuung für zwei, drei Monate zu Hause brauche, dann muss ich diese selbst voll zahlen, sie wird mir nicht bezahlt. Wenn man bedenkt, dass ein Spitalstag mindestens 700 € kostet, dann meine ich, dann müssen diese Kosten für die Betreuung zu Hause drinnen sein, im Sinne derer, die betreut werden, damit man Menschen nicht einfach im Regen stehen lässt. Auch das ist aus unserer Sicht eine dringend notwendige Maßnahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


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