Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 147

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richtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen der Gesundheitsschutz bestmöglichst sichergestellt werden.

Der Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur mit großer Bandbreite ist heute nicht nur für viele Betriebe, sondern auch für private Nutzer unverzichtbar. Das Vorhanden­sein ausreichender Anschlussqualität wird als ein entscheidender Konkurrenzvorteil empfunden. Die entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur – auch in ländlichen Regionen – ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven und konkur­renzfähigen Wirtschaftsstandort Österreich. Dies bedeutet, dass der Mobilfunk zwar ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft ist, eine flächendeckende Infrastruktur jedoch wegen der dazu benötigten Mobilfunkstationen auch im Zusammenhang mit ge­sundheitlichen Fragestellungen Skepsis hervorruft. Die Fragestellung, ob Mobilfunk die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt, wird laufend durch internationale und na­tionale Institutionen bewertet.

Da mit den flächendeckenden Ausbaus der UMTS-Netze die Diskussion rund um das Thema Mobilfunk, Handymasten, Handystrahlen und Gesundheit vor einigen Jahren neu angefacht wurde und von hoher Emotionalität geprägt war, wurde im Februar 2004 ein Wissenschaftlicher Beirat Funk (WBF) bei der Austrian Research Centers GmbH–ARC mit dem Ziel installiert, Fragen der Funkanwendung – Mobilfunk, Rundfunk, Richt­funk, aber auch Hochspannungsleitungen, Mikrowellenstrahlung – wissenschaftlich fundiert zu behandeln. Mit diesem verantwortungsvollen Handeln von Seiten der Politik wurde damit versucht sich den Sorgen und Bedenken der verunsicherten Bevölkerung anzunehmen und Klarheit darüber zu schaffen. Im Bericht über die Konsensus-Konfe­renz 2004 „Mobilfunk und Gesundheit“ des Wissenschaftlichen Beirat Funk gelangte das Experten-Forum nach eingehender Beratung zum Ergebnis, dass es „nach derzei­tigem Stand der Wissenschaft keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO und ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.“

Um bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsein­richtungen den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu gewährleis­ten soll eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenz­werte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde durchgeführt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanklagen durch die Fernmeldebehörde si­cherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen ge­währleistet wird.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


13.25.26

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute angespro-


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