Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 148

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chene Artikel-15a-Vereinbarung tritt bekanntlich mit 1. Jänner 2008 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2013. Die Länder bekommen dadurch 100 Millionen € zu­sätzlich bei einem Ausgabenvolumen von insgesamt 3 Milliarden €. Eine kritische An­merkung jedoch dazu: Im Vergleich bedeutet die Beitragsanhebung, die schon ange­sprochen wurde, von 0,15 Prozent für die Krankenkassen, die wir heute beschließen, nur einen Tropfen auf den heißen Stein. Grundsätzlich würde ich aber behaupten, dass mit dieser neuen Vereinbarung eine längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit im Gesundheitsbereich erreicht wird.

Selbstverständlich verfolgt die Bundesregierung damit aber auch einige wichtige Ziele in ihrer Gesundheitspolitik. Diese zur Gänze aufzuzählen erspare ich mir jetzt, ich wer­de lediglich auf einen einzigen Aspekt punktuell eingehen. Dieser Punkt ist die flächen­deckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheits­wesen im Rahmen diverser Projekte wie ELGA, e-card, e-Health und so weiter. Diese sind Informations- und Kommunikationstechnologien, die im Interesse der Patientinnen und Patienten in Zukunft eingesetzt werden können, natürlich immer unter Beachtung und Einhaltung des für uns sehr wichtigen Datenschutzes.

Die Verwendung von personenbezogenen Daten soll nur sehr vorsichtig und aus­schließlich mit dem Einverständnis der Patientinnen und Patienten erfolgen bezie­hungsweise, wenn es geht, sogar anonymisiert werden. Der Aufbau der genannten Technologien ist uns ein großes Anliegen, da dadurch ein rascher Zugang zu Informa­tionen sowohl für die PatientInnen als auch für die BehandlerInnen gegeben und ge­währleistet wäre und sich dies in Notfällen besonders bewähren könnte und, ich sage Ihnen, auch wird, zum Beispiel bei einem Unfall, wo es notwendig ist, bestimmte Medi­kamente zu verabreichen, in einer Notsituation, in der der oder die Betroffene bewusst­los ist und zum Beispiel eine Insulinspritze bei Zuckerkranken verabreicht werden müsste.

Ich komme noch einmal auf den Datenschutz zurück. Es hat sich herausgestellt, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung sensibler Daten nicht aus­reichend waren. Durch die geplanten Änderungen soll aber jetzt eine Grundlage dafür geschaffen werden.

Es muss uns gelingen, die Abläufe unter Verwendung unseres e-card-Systems effi­zienter zu gestalten. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist die verpflichtende Ver­wendung der e-card in Krankenanstalten, die wir heute durch einen Abänderungsan­trag auch beschließen werden, aber auch die anderen genannten Projekte mit all ihren unterschiedlichen Zwecken. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch eine reibungslose Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gesundheitsdiensteanbietern sicher­zustellen ist eines unserer wichtigsten Ziele. Wir haben in dieser Sache, wie ich meine, schon einiges erreicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.28.41

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Ihnen die Anträge, die Kollege Grüne­wald schon angekündigt und vorgestellt hat, auch noch vorzulesen. Ich muss mich ent­schuldigen, dass wir das so spät machen, aber es hat wenig Sinn, die detaillierten Pa­ragraphen, die bei einem Abänderungsantrag notwendig sind, einem breiteren Fern­sehpublikum vorzustellen. Aber inhaltlich sind sie schon begründet.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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