Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur dringendst notwendigen Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenkassen bis 31.3.2008 folgende Maßnahmen zu setzen:
1. Der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten.
2. Die Aufwendungen für Krankengeld von LeistungsbezieherInnen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sind den Kassen voll zu ersetzen.
3. Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit die Abkehr von deren ausschließlichen Bindung an Löhne und Gehälter soll vorgenommen werden.
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Damit ist es nicht so, Herr Kollege Donabauer, dass wir nur kritisieren würden und keine Vorschläge bringen. Hier ist der Vorschlag.
Ich bringe einen weiteren Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richtsätze nach § 293 (1) lit. a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 lit. a ASVG der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC angepasst werden.
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Dabei geht es schlicht und einfach darum, dass die Anhebung der Ausgleichszulage, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wurde, noch immer unter dem Armutsschwellenwert liegt.
Zuletzt bringe ich einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz zur An-
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