Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 151

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nungsgemäß eingebracht sind, ausreichend unterstützt sind und damit auch mit in Ver­handlung stehen.

Die beiden Entschließungsanträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Kollegen und Kolleginnen betreffend Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Krankenkassen; eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1 – Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (297 d.B.): Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Ver­einbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens für die Jahre 2008 bis 2013)

Auch der Rechnungshof macht in seinem Rohbericht vor allem gesetzliche Regelun­gen der letzten Jahre für hohe Mehrbelastungen der Krankenkassen verantwortlich.

So sind seit 10 Jahren die Gebietskrankenkassen nicht mehr vorsteuerabzugsberech­tigt. In den Jahren 2001 und 2005 wurden die Krankenversicherungsbeiträge für Ar­beitslose neu geregelt, was zu Mindereinnahmen für die Krankenversicherung führte. Mit der Leistung des Wochengeldes sind die Krankenkassen mit einer Zahlung belas­tet, die nicht zu ihrem Kernaufgaben gehört. Im Fall der Wiener Gebietskrankenkasse verweisen die Prüfer explizit darauf, dass die Auswirkung dieser und anderer Maßnah­men größer ist, als der jährliche Abgang. Ohne diese Belastungen hätte die Wiener Gebietskrankenkassa im Jahr 2006 ein plus von 35,9 Mio. Euro erzielt. Für eine nach­haltige Sanierung und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist es ne­ben der Rücknahme bzw. der Bedeckung dieser Maßnahmen auch notwendig, die Bei­tragsgrundlage durch die Einbeziehung von nicht lohn- und gehaltsabhängigen Ein­künfte zu verbreitern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur dringendst notwendigen Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenkassen bis 31.3.2008 folgende Maßnahmen zu set­zen:

1. Der österreichischen Sozialversicherung, insbesondere der gesetzlichen Kranken­versicherung, ist der vollständige Vorsteuerersatz abzugelten.

2. Die Aufwendungen für Krankengeld von LeistungsbezieherInnen aus der gesetzli­chen Arbeitslosenversicherung sind den Kassen voll zu ersetzen.

3. Eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit die Abkehr von deren ausschließlichen Bindung an Löhne und Gehälter soll vor­genommen werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richt­sätze nach § 293 (1) lit. a ASVG (Ausgleichszulagen-Richtsätze) auf das Niveau der


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