Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC; eingebracht im
Zuge der Debatte über Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das
Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz,
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichsgesetz
1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an
die Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
für die Jahre 2008 bis 2013) (297 d.B. in der Fassung des
Ausschussberichts 352 d.B.)
Seit nunmehr vier Jahren werden unionsweit im Rahmen des EU-Programms „EU-Statistics on Income and Living-Conditions“ jährlich Armutsgefährdungsschwellen nach einem standardisierten Verfahren erhoben. Der zuletzt vom Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz Ende April 2007 veröffentlichte Wert einer Armutsgefährdungsschwelle liegt bei € 771,- im Monat bei 14-maliger Auszahlung im Jahr.
Da EU-SILC jeweils rückwirkend und nicht aktuell erhoben wird, bezieht sich dieser Wert auf das Jahr 2005 sowie auf Nettoeinkommen. Dennoch sollen im Jahr 2008 Österreichs PensionistInnen mit niedrigen Pensionen nur € 747,- im Monat und das noch dazu als Bruttobetrag erhalten. Auf Grund des angehobenen Krankenversicherungsbeitrags bedeutet dies für BezieherInnen einer Ausgleichszulage ein monatliches Nettoeinkommen von ca. € 710,-; ein Nettoeinkommen also, das um fast 10% unter der Armutsgefährdungsschwelle des Jahres 2005 liegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und KonsumentInnenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 lit. a ASVG der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC angepasst werden.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.34
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Ich bekenne mich zu den Pensionsanpassungen und auch zur Rezeptgebührendeckelung, halte diese Maßnahmen auch für richtig und wichtig, sage aber schon dazu, dass diese Pensionsanpassung rund 700 Millionen € kostet. Es wird da viel Geld in die Hand genommen. Ich würde mir schon vor allem für die nahe Zukunft wünschen, dass wir die Diskussion ausdehnen und genauso für die junge Generation führen, nämlich im Sinne der Unterstützung von Jungfamilien und überhaupt der jungen Generation. Ich halte es für notwendig, dass wir uns auch darüber Gedanken machen, wie wir die finanzielle Situation vor allem der jüngeren Menschen verbessern können. (Abg. Scheibner: Steuersenkung!)
Zur Pensionsreform, die heute einige Male erwähnt wurde, möchte ich sagen: Es war richtig, wichtig und notwendig, dass die Vorgängerregierung die Pensionssicherungsre-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite