form durchgeführt hat; das muss man schon sagen. Es wäre falsch, den jungen Menschen diesbezüglich Sand in die Augen zu streuen und diese Meldungen bewusst zu verschweigen. Wir alle kennen die Bevölkerungsentwicklung und wissen, dass diese Maßnahme notwendig war, das sollte man hier ehrlicherweise dazusagen.
Ein Wort zur Situation der Gebietskrankenkassen – die Artikel-15a-Vereinbarung steht ja hier mit in Verhandlung. Es gibt einen Rechnungshofbericht, der die Gebietskrankenkassen Oberösterreich und Wien im Vergleich darstellt. Es ist interessant, wenn man sich diese Zahlen anschaut.
Im Jahr 2006 zahlte die Wiener Gebietskrankenkasse in den berühmten Ausgleichsfonds 36 Millionen € ein und erhielt 60 Millionen € retour. Die Gebietskrankenkasse Oberösterreich zahlte 25 Millionen € ein und erhielt 4 Millionen € retour. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich auch als oberösterreichischer Abgeordneter: Der Ausgleichsfonds ist keine Kuh, die in Oberösterreich gefüttert und in Wien gemolken wird. Genau diese Thematik muss man in Betracht ziehen, wenn es um die Sanierung der Gebietskrankenkasse geht.
In Wien wurden einfach die Hausaufgaben nicht erledigt. Es ist nachweisbar, dass es hohe Frequenz- und Tarifunterschiede zwischen den beiden Kassen gibt und dass der Verwaltungsaufwand in Wien höher ist.
In Oberösterreich betreut ein Mitarbeiter der Gebietskrankenkasse 600 Versicherte, während in Wien ein Mitarbeiter „nur“ – zwischen Anführungszeichen – 414 Versicherten gegenübersteht. Das heißt, in Wien müssen die Hausaufgaben gemacht werden! Vor allem aber wird es kein Geld für die Wiener Gebietskrankenkasse vom Bund geben, wenn nicht Begleitmaßnahmen mit verankert sind. Das soll schon auch in dieser Diskussion festgehalten werden. Das heißt: Geld folgt Leistung – und nicht umgekehrt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bringe in diesem Zusammenhang noch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon, Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel-15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 ein.
Es geht dabei erstens um die Verpflichtung, dass die e-card auch bei den Krankenanstalten zur Auskunftserteilung verwendet werden muss, und zweitens um ein besseres Zusammenwirken bei der Gesundheitsversorgung. Die Versicherungsträger und der Hauptverband werden hiermit ermächtigt, gemeinsam Projekte über die Optimierung von Verwaltungsabläufen durchzuführen.
Beides sind Maßnahmen, die für das Gesundheitswesen wichtig sind, und daher unterstützen wir diese auch. Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Niederwieser.)
13.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilt und steht daher mit zur Verhandlung.
Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Amon MBA, Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 352 der Beilagen über die Regierungsvorlage 297 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz zur Anpas-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite