Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 157

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te nicht vergessen, dass es im Bereich Gesundheit, im Sozialsystem insgesamt und insbesondere bei der Gebietskrankenkasse eine Anzahl von Beitragsrückständen aus der Wirtschaft gibt. Das muss man sich anschauen. Man kann meiner Meinung nach nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn derzeit 934 Millionen € an Sozialversiche­rungsbeiträgen nicht dort sind, wohin sie gehören, nicht zu dem Zeitpunkt dort sind, zu dem sie hingehören – Tendenz steigend. Das ist daher ein Thema, das man bei dieser Gelegenheit nicht vergessen sollte.

Zu diesen 934 Millionen kommen noch 839 Millionen € dazu, die von den Gebietskran­kenkassen als uneinbringlich abgeschrieben werden mussten. Dieses Geld fehlt natür­lich in den Systemen; ein Teil davon fehlt auch den Gebietskrankenkassen. Auch da wäre es, glaube ich, falsch, einfach zur Tagesordnung überzugehen.

Ein Drittes, ganz kurz noch: Ich denke, wir sollten auch über eine Verbreiterung der Beitragsleistungen nachdenken. Menschen, die arbeiten, zahlen von ihrem Arbeitsein­kommen Sozialversicherungsbeiträge – dazu stehen wir, das finden wir normal. Men­schen, die nicht selbst, sondern Geld arbeiten lassen, zahlen von ihrem Kapitaleinkom­men keine Sozialversicherungsbeiträge. Ich denke, wir sollten darüber nachdenken, wie man eine Beitragsverbreiterung durchführen kann im Sinne der Sicherung der or­dentlichen, anständigen und hohen Qualität der Gesundheitsvorsorge. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.42.22

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte in meiner Rede auf Nahtstellenmanagement und Pflege wieder eingehen, also Nahtstellenmanage­ment im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ich würde mir wünschen, dass man statt „Nahtstellenmanagement“ besser den Ausdruck „Vernetzung“ verwendet.

In der Verordnung ist enthalten, dass ein patienten- und patientinnenorientierter ra­scher, reibungs- und lückenloser, effektiver, effizienter und sinnvoller Betreuungsablauf beziehungsweise -verlauf zu gewährleisten ist. Das bedeutet den Ausbau einer inte­grierten und vernetzten Versorgungsstruktur der stationären und der teilstationären Einrichtungen, der mobilen Pflege und Pflege zu Hause. Das würde für mich einfach die Rahmenbedingungen enthalten.

Ein Beispiel: Im Krankenhaus gibt es bereits eine Überleitungspflege, wo alle Maßnah­men, die für zu Hause notwendig sind, eingeleitet werden.

Weiters würde ich mir auch eine flächendeckende Familiengesundheitsschwester wün­schen, durch die frühzeitig Probleme erkannt werden können und Menschen einer Be­handlung oder Therapie, was dann eben notwendig ist, zugeführt werden. Das würden auch niederschwellige Ansprechpartner und Beratungspartner sein.

Die Pflege im Netzwerk hilft auch, Kosten zu sparen; wenn es zum Beispiel um ein Druckgeschwür geht. Alles, was man prophylaktisch in der Pflege bewältigen kann, kostet um mindestens ein Drittel weniger, als wenn man es dann therapieren, also me­dizinisch behandeln muss. Ich denke, das sind Dinge, die man sich auch sehr bewusst machen muss. Daher fordere ich, dass Pflege im Gesundheitswesen eine größere Rolle spielt, weiter an Bedeutung gewinnt und weiter ausgebaut wird.

Ich möchte noch ganz kurz auf E-Health-Pflege eingehen. Diese muss auch eingebun­den werden. Gerade im Gesundheitswesen sind alle dort Tätigen gefordert, was die Dokumentation betrifft.

 


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