Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 159

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mische Verschreibweise von Medikamenten, Sanktionsmöglichkeiten, Kündbarkeit von Verträgen und Verlegung von Planstellen und Änderungen herbeizuführen.

Abschließend mein Appell an die ÖVP, unseren Regierungspartner: Wir brauchen wirk­lich keine parteipolitischen Diskussionen, was unser bestens bewährtes Gesundheits­system betrifft. (Abg. Donabauer: Vice versa!) Wir brauchen eine gesundheitspoliti­sche Diskussion, welche die Finanzierung ehestmöglich garantiert, keine kurz- oder mittelfristige, sondern eine langfristige Finanzierung.

In diesem Sinne hoffe ich wirklich, dass es gemeinsam gelingt, unser bewährtes Sys­tem aufrechtzuerhalten und zu finanzieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wie ist das in der Steiermark eigentlich?)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass auch der Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde ord­nungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhand­lung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (297 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungs­gesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) (352 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 297 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärzte­gesetz 1998, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Bundesgesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013) geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (352 d.B.) wird wie folgt geän­dert:

1. § 634 in der Fassung des Ausschussberichts 352 der Beilagen werden nach Ab­satz 10 zwei neue Absätze eingefügt:

 


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