Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 235

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17.58.116. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (304 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957,
das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden (354 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 29/A der Ab­geordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Impfschadengesetz geändert werden (355 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


17.58.53

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwas mehr als eineinhalb Jahren haben wir hier in diesem Haus im Bereich des Hee­resversorgungsgesetzes eine Veränderung vollzogen, die für eine kleine Gruppe von betroffenen Menschen durchaus eine große Hilfe bedeutet hat. Durch die Herabset­zung der sogenannten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 auf 20 Prozent haben wir für jene Menschen einen leichteren Zugang zur Beschädigtenrente erwirkt, die für unseren Staat und unsere Sicherheit ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben. Es sind vergleichsweise kleine Beträge, die hier ausgegeben wurden, aber in vielen Fällen sind das genau jene Summen, die die Betroffenen vor akuter Armut schützen.

Schon jetzt fanden diese Bestimmungen auch im Bereich des Impfschadengesetzes Anwendung, und durch diese Vorgangsweise zeigt sich ganz deutlich, dass es sich da­bei um Leistungen handelt, die jenen einer Unfallrente, die im Falle eines Arbeitsunfal­les zum Tragen kommt, durchaus ähnlich sind.

Diese These weitergedacht, meine Damen und Herren, ist es nur schlüssig, dass wir von Seiten des Gesetzgebers jetzt auch den übrigen Bereich des sozialen Entschädi­gungsrechtes an dieses Niveau angleichen. Diese Maßnahmen sollen nun im Bereich des Kriegsopferversorgungsgesetzes genauso wie im Opferfürsorgegesetz ebenfalls nachgezogen werden.

Wir beseitigen damit eine Ungleichbehandlung, die einzig und allein daraus resultiert, dass der Gesetzgeber bis dato nicht auf den Grad der Beeinträchtigung – also auf das individuelle Leid – geachtet hat, sondern einzig und allein darauf, woraus sie entstan­den ist. Mit unserem Beschluss beseitigen wir nun diesen Fehler. Wir erweitern den Kreis der Anspruchsberechtigten auf rund 2 800 Menschen und werden im Jahr 2008 mehr als 1,8 Millionen € für diese sozialen Leistungen aufwenden. Es ist dies ein Be­trag, der uns bei der Beseitigung von sozialen Ungerechtigkeiten nicht zu hoch sein darf, dies vor allem deshalb, weil wir wissen, dass pro Fall lediglich 630 € an Kosten anfallen werden. Umso mehr freut es mich, dass sich alle Parteien dieses Hauses zu


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