Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 237

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zu denen laufend neue dazukommen, dauert das Aufarbeiten viele Monate. – Zitat­ende.

Natürlich ist für die Betroffenen viel damit verbunden. Wenn der Ausweis nicht ausge­stellt wurde, kann man auch beim Finanzamt die Freibeträge nicht geltend machen, und das ist ein finanzieller Verlust. Man erhält auch sonst keine Begünstigungen, wenn man diesen Behindertenausweis nicht hat. Daher richte ich meine große Bitte an die Bundesregierung, diesen Missstand und organisatorischen Mangel zu beheben, damit jene Menschen, die behindert sind und einen Behindertenausweis bekommen sollten, diesen rascher erhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.05.11

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten hier im Hohen Haus! Ich bedanke mich bei Herrn Ing. Hofer für die Form der Darstellung sowie für deren Inhalt. Mir ist seit drei Tagen bekannt – seit Freitag letzter Woche –, dass es beim Bundessozialamt, eben bei der Landesstelle Vorarlberg, tatsächlich die von Ihnen hier aufgezeigten Mängel gibt. Aufgrund der Neuregelungen und des An­stiegs der Passivverfahren ist es zu einem Rückstand von 800 Fällen gekommen. Es wurde veranlasst, dass diese Steigerung mit Zuweisung von zusätzlichem Personal ab­gearbeitet wird.

Sie haben völlig recht: Es kann nicht sein, dass Behinderte, die die Ausstellung eines Behindertenpasses beantragen, monatelang, ja bis zu einem Jahr auf die Ausstellung warten müssen, wie aus diesem Schreiben, das sehr missverständlich und nicht opti­mal formuliert ist, hervorgeht. Die 836 offenen Anträge mit Stichtag Freitag letzter Wo­che müssten daher ganz, ganz rasch abgearbeitet werden.

Es gibt im Hintergrund auch ein zweites Problem, dass es nämlich Engpässe gibt bei den ärztlichen Sachverständigen. Auch das müssen wir rasch angehen und beseitigen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter Hofer, für den Hinweis. Ich war zwar schon drei Tage vorher informiert, aber es ist dennoch gut, in dieser Form, wie Sie es gemacht haben, auf Mängel hinzuweisen. Meine Verantwortung ist es, diese rasch zu beheben. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ursula Haubner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.06.48

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden sowohl eine Regie­rungsvorlage als auch ein Antrag des BZÖ behandelt. Die Regierungsvorlage und der Antrag sind fast wortidentisch in ihrem Anliegen und in ihrer Darstellung. Es geht, wie meine Vorredner schon gesagt haben, um den verbesserten Zugang zu einer Beschä­digtenrente, das heißt, schon bei einer Minderung von 20 Prozent der Erwerbsfähigkeit statt – wie bisher – bei einer Minderung von 25 Prozent.

Im September 2006 wurde das Heeresversorgungsgesetz dahingehend geändert. Es ist ein ganz berechtigter Wunsch der Kriegsopfer- und Behindertenorganisationen ge­wesen, das ebenfalls anzupassen. Dem wird mit dieser Regierungsvorlage und mit die-


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