Im vorliegenden Antrag finden wir plötzlich den Begriff der Bis-zu-24-Stunden-Betreuung, und es ist aus Ihrer Sicht ganz klar definiert, dass bei den Pflegestufen 3 und 4 die 24-Stunden-Betreuung durch fachärztliche Bestätigung nachzuweisen ist. Ich meine allerdings, dass es da irgendwo hapert. Man vergisst nämlich nur allzu leicht, dass die Einstufung in Pflegestufe 3 einen Betreuungsaufwand von 120 bis 160 Stunden und die Einstufung in Pflegestufe 4 einen Betreuungsaufwand von 160 bis 180 Stunden bedeutet. Das heißt, dass den zu Betreuenden ein Betreuungsaufwand von rund fünf bis fünfeinhalb Stunden an Pflegegeld zugestanden wird. Nur hinsichtlich der Pflegestufe 6 und 7 wird die Rund-um-die-Uhr-Betreuung überhaupt angesprochen und definiert, das heißt, wenn der Betreuungsaufwand über 180 Stunden liegt.
Das zeigt, dass erstens die Pflegestufen dringend neu zu definieren sind.
Zweitens ist die Höhe des Pflegegeldes dringend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Drittens geht es darum, Angebote für den ambulanten Bereich zu schaffen.
Sie selbst sehen, dass sehr viele Menschen die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Anspruch nehmen müssen, weil es für sie keine anderen Angebote gibt. Sie können mobile Dienste vielleicht zwei oder drei Stunden am Tag in Anspruch nehmen, de facto ist es aber nicht möglich, diese Dienste in einem täglichen Ausmaß von fünf bis zehn Stunden in Anspruch zu nehmen, weil dafür die entsprechenden Regelungen in den Ländern fehlen. Hier besteht ganz großer Handlungsbedarf, denn da ist nichts geschehen. Die Betroffenen haben oft überhaupt keine Chance, zwischen Rund-um-die-Uhr-Betreuung und mobilen Diensten zu entscheiden, weil es gar kein Alternativangebot gibt.
Wir haben bei der 24-Stunden-Betreuung immer schon die Arbeitsbedingungen stark kritisiert. Diese sind allerdings völlig gleich geblieben. Sie treffen keine Unterscheidung, wie intensiv der Betreuungsbedarf ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich je darüber Gedanken gemacht haben, was es für eine Betreuerin – es sind fast ausschließlich Frauen – bedeutet, einen schwer dementen Menschen 14 Tage lang rund um die Uhr zu betreuen. Diese Menschen gehen oft untertags, aber auch in der Nacht ruhelos umher. Stellen Sie sich das vor, was das bedeutet! (Abg. Mag. Hakl: Das wissen wir alles!) – Sie wissen das alles! Und trotzdem machen Sie es!? Na wunderbar! Ist das Ihr verantwortungsvoller Umgang einerseits mit denen, die betreuen, und andererseits mit denen, die betreut werden? Solchen Arbeitsbedingungen setzen sie die Betreuerinnen aus, einer Belastung, die einfach unmenschlich ist und die niemand auf Dauer aushalten kann? (Beifall bei den Grünen.)
Der letzte große Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Vermögensgrenze. Sie haben den Ball hin und her geworfen, erst waren es 5 000 €, und jetzt haben Sie doch auf 7 000 € erhöht. Manche Bundesländer winken ab, so etwa das Bundesland Vorarlberg, aus dem ich komme, was ich aber als sehr doppelbödig beurteile, weil das Land Vorarlberg im stationären Bereich sehr wohl die Vermögensgrenze gelten lässt und es somit zu einer großen Ungleichbehandlung zwischen jenen, die stationär betreut werden, und jenen, die Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause bekommen, kommt.
Mir ist schleierhaft, wie Sie diese Vermögensgrenzen nachprüfen wollen! Es gibt Vermögenswerte, die ziemlich leicht zu kontrollieren sind, nämlich Immobilien. Aber fragen Sie einmal bei einer Bank nach – wie ich es getan habe –, ob jemand zum Beispiel ein Sparbuch mit 10 000 € hat beziehungsweise vielleicht nicht nur eines, sondern zwei oder drei oder vier mit einer solchen Einlage. Das wird niemand herausfinden können, weil das Bankgeheimnis noch immer gilt und über diese Sparbücher keine Information gegeben wird!
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite