Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 239

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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 355 d.B. zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

18.10.598. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (309 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län­dern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung (356 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 322/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfüh­rung eines Pflegeberichts (357 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 329/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stan­dardisierung des Begutachtungsverfahrens zur Bewertung des Pflegebedarfs (358 d. B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.11.52

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe es heute schon am Vormittag angesprochen: Ich glaube, es gibt kaum ein Gesetz, das derart viel Verunsicherung und Verwirrung gestiftet hat, wie die Regelung betreffend die 24-Stunden-Betreuung, die Sie im heurigen Jahr verabschiedet haben und zu der jetzt die Artikel-15a-Vereinbarung vorliegt. Es kam zur Verunsicherung, weil es immer wieder Diskussionen der handelnden Politiker gab – in diesem Fall sind es, von einer Ausnahme abgesehen, Männer –, die sich diesbezüglich bezeichnenderwei­se ihre Kämpfe liefern, und insbesondere waren dies Buchinger, Bartenstein, Molterer, Khol, Blecha, Pröll, Sausgruber, Ackerl und Pühringer. Sie alle rangeln und ringen um Lösungen beziehungsweise – wie ich glaube und den Eindruck habe – wahrscheinlich eher um ihre Selbstdarstellung und um ihre Positionierung.

Wie es den Betroffenen geht, ist ihnen aber offenbar ziemlich egal, denn sonst würden sie sich anders verhalten und hinter den Vorhängen reden und dann mit konkreten Lö­sungen vor die Bevölkerung treten, anstatt die Menschen ständig zu verunsichern. (Beifall bei den Grünen.)

Sie streiten über die Höhe der Förderungen, sie streiten über die Dauer der Amnestie, sie streiten darüber, ob es Vermögensgrenzen geben soll oder nicht und, wenn ja, in welcher Höhe.

 


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