Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 241

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Das heißt, Sie schaffen Gesetze, deren Einhaltung Sie de facto gar nicht nachkontrol­lieren können! Sie schaffen eine eklatante Ungleichheit all jenen gegenüber, die sozu­sagen etwas angespart haben. Auf all jene, die ein großes Vermögen haben und die­ses möglicherweise irgendwo im Ausland geparkt oder in Stiftungen angelegt haben, nehmen Sie ohnehin keinen Zugriff, sondern es geht Ihnen um die Sparerinnen und Sparer, die ihr Leben lang Geld auf die Seite gelegt haben.

Aus unserer Sicht sind das nach wie vor unzumutbare Bedingungen, und auch die Arti­kel-15a-Vereinbarung, die getroffen wurde oder werden soll, ändert nichts an den un­zumutbaren Bedingungen, die hier geschaffen werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lapp zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


18.19.20

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern, die der Bund im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung getroffen hat, hat eine Lösung gebracht, die einen Lü­ckenschluss beziehungsweise ein Mosaiksteinchen in dem System darstellt, in dem vorher Illegalität geherrscht hat, in dem die Menschen, die Betreuungsdienste geleistet haben, keinerlei sozialversicherungsrechtliche Absicherung und keinerlei sonstige Ab­sicherung hatten.

Es wurde jetzt eine Lösung mit sehr vielen Partnerinnen und Partnern geschaffen. Es waren sämtliche Interessenvertretungen, Seniorenverbände, Sozialpartner und die Bundesländer hautnah eingebunden und an der Entscheidungsfindung beteiligt. Diese Lösung betrifft 5 Prozent der betroffenen pflegebedürftigen Menschen, und es ist uns gelungen, hier ein leistbares, praxisnahes und einfaches Modell zu finden. (Abg. Haidl­mayr: Sie haben keine Ahnung! Sie sind absolut ahnungslos!)

Weiters gibt es Förderungen. Dieses System musste ja an die Unterschiede angepasst werden, die es in den verschiedenen Bundesländern gibt, und hier haben wir – nach den Pflegegeldleistungen – einmal eine Vereinbarung, die quer über das ganze Bun­desgebiet in den Bundesländern gilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sehr wichtig, dass die Menschen durch die Beiträge, die von den verschiedensten Seiten kommen, jetzt nicht weiter verunsi­chert werden. Da wird etwa gesagt, dass sich das keiner leisten kann, dass das un­möglich und nicht abzuwickeln ist. (Abg. Öllinger: Das stimmt aber!) Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, da kommt es zur Verunsicherung, weil man sagt, dass die Amnestie verlängert werden muss, als ob man damit etwas gewinnen würde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, von Ihrer Seite ist das Verströ­men von scheinheiligen Weihrauchschwaden zur Verlängerung der Amnestie einzu­stellen! Ich denke mir, dass es wichtig ist, dass eine Lösung für die betroffenen Men­schen gefunden wird. Ich kann Ihnen da auch etwas zitieren: Im Vorwort einer Bro­schüre des Wirtschaftsministeriums stellt Bundesminister Bartenstein klar, dass diese Broschüre konkrete Informationen zur Umsetzung bietet, damit es klare und sichere Verhältnisse für eine Betreuung gibt, die Maß am Menschen nimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt dieses Mo­dell beschließen. Es wird begleitet und evaluiert, das heißt, die Menschen, die es in Anspruch nehmen, werden von den Bundessozialämtern und von sämtlichen Interes­senvertretungen kompetent beraten und können sich in das System einpassen. 24-


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