ist über 80 und hat ein Leben lang als Küchenhilfe gearbeitet. Sie hatte nie ein Auto, sie hat sich mit ihrem Mann ein kleines Haus gebaut, wobei sie aber nur wenig Geld hatten. Der Mann ist arbeiten gegangen, und sie hat händisch den Keller ausgegraben! Sie war also immer sehr tüchtig. Sie hat nie viel verdient, hat aber auch nie viel ausgegeben und hat es geschafft, sich in den vielen Jahren, in denen sie gearbeitet hat, etwas zu ersparen, damit die Kinder, die Enkel und Urenkel auch einmal ein bisschen etwas haben, und das ist mehr als 7 500 €, obwohl sie Ausgleichszulagenbezieherin und von der Rezeptgebühr befreit ist. Sie hat also nicht viel, aber sie hat sich etwas erspart und ist sehr stolz darauf.
Diese Dame wäre schwer getroffen, wenn sie jetzt eine 24-Stunden-Betreuung braucht und ihr Erspartes dafür aufwenden muss und dieses dann nicht mehr den Kindern oder Enkelkindern zur Verfügung steht. (Abg. Öllinger: Kann sie sich die 24-Stunden-Betreuung überhaupt leisten? Wie Sie sie beschreiben, kann sie sich das gar nicht leisten!) Bei dieser Dame wäre eine 24-Stunden-Betreuung gar nicht notwendig, weil sie dann ohnedies von ihrer Tochter gepflegt werden würde. Aber es ist richtig, dass sie sich das nicht so ohne Weiteres leisten könnte!
Auf der Tagesordnung steht heute auch ein Antrag, den ich hiemit einbringen möchte:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorsieht.“
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Das ist das, was auch die ÖVP will. Das ist unser Antrag, und ich ersuche Sie, diesen zu unterstützen.
Ein zweiter Antrag betrifft die Fördermöglichkeiten ab Stufe 3 und den Rechtsanspruch der Förderwerber:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um
1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzusehen,
2. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten,
3. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbständigen und unselbständigen Pflegern zu beseitigen und der Scheinselbständigkeit vorzubeugen und
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