Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 244

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4. für den von den Regierungsvertretern in Abrede gestellten, jedoch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer einen Amtshaftungsanspruch zu ge­währen.“

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Ich darf erklären: Es kann durchaus der Fall sein, dass man nur mit Stufe 2 eingestuft ist und trotzdem eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist. So kann es zum Beispiel bei der jetzigen Beurteilungspraxis des Bedarfs von Kindern durchaus so sein, dass trotz dieser niedrigen Stufe ein 24-Stunden-Betreuungsaufwand nötig ist. Darauf be­zieht sich der erste Punkt.

Der zweite Punkt bezüglich des Rechtsanspruchs ist eine grundsätzliche Überlegung: Ich glaube, dass es im gesamten Bereich der Sozial- und Behindertenpolitik notwendig ist, klare Voraussetzungen zu definieren, damit jemand, der diese Voraussetzungen er­füllt, auch einen Rechtsanspruch hat und niemand zum Bittsteller degradiert wird.

Wir besprechen dann auch noch den von mir eingebrachten Antrag betreffend einen Pflegebericht. Sie werden die jüngsten Berichte aus Deutschland – es ist vielleicht zwei, drei Wochen her – kennen: Dort musste man feststellen, dass in vielen Pflegehei­men die Patienten beispielsweise dehydriert und unterernährt sind, wund liegen und schon am frühen Nachmittag ins Bett geschickt werden. Wir kennen diesbezügliche Zahlen aus Österreich nicht, sollten uns das aber ansehen, um, falls notwendig – was ich nicht hoffe! –, die erforderlichen Maßnahmen setzen zu können. Daher habe ich diesbezüglich einen Antrag gestellt.

Es gibt auch noch einen zweiten Antrag, der darauf abzielt, diesen Pflegebericht im So­zialbericht zu implementieren. Auch das ist mir recht. Hauptsache ist, dass wir die ent­sprechenden Zahlen und Daten bekommen.

Zu meinem zweiten Antrag, betreffend die Standardisierung des Pflegeverfahrens, darf ich sagen, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass es ein Pflegeverfahren gibt, das stan­dardisiert ist. Das ist ja nichts Neues. Aber es ist eine Tatsache, dass bei gleichen Be­hinderungen, gleichen Erkrankungen in verschiedenen Bundesländern oft eine unter­schiedliche Einstufung zustande kommt. Oder: Wir wissen, dass jemand, der gerade in einem Heim oder in einem Krankenhaus ist und eingestuft wird, dort ganz anders ein­gestuft wird, als wenn er – mit den gleichen Beschwerden – schon zu Hause ist.

Daher müssen wir darauf drängen, dass es zu einer gerechteren Einstufung kommt, denn jeder, der ein Leiden hat – egal, in welchem Bundesland er zu Hause ist, egal, ob er im Krankenhaus liegt oder daheim ist –, hat das Recht, auch gleich eingestuft zu werden. Ich glaube, dass man, wenn man hier Vergleichsdaten heranzieht, sicherlich die Möglichkeit findet, Verbesserungen durchzuführen.

Ich darf Sie nochmals bitten, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, den Streit um die Pflege zu beenden: nicht etwa, weil es uns Oppositionsparteien nicht hilft – na­türlich ist das für uns von großem Vorteil! –, aber es hilft vor allem den Pflegebedürfti­gen nicht. Und ich darf Sie auch bitten, Versprechen einzuhalten, denn der Bundes­kanzler war es, der im Rahmen eines Interviews mit der Zeitschrift „BIZEPS-INFO“ vor der Nationalratswahl versprochen hat, dass das Pflegegeld inflationsangepasst wird.

Wenn es diese Inflationsanpassung gäbe, dann hätten wir viele Finanzierungsproble­me, die wir heute haben, nicht. Dann würden viele Pflegebedürftige leichter über die Runden kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.31

 


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