Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 245

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz, einge­bracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Na­tionalrates am 4. Dezember 2007

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.

Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lö­sen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegen­den und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolgt und das Risiko überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft wer­den.

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfs­empfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.

Aus diesem Grund sollte es – nach einer Bedarfsprüfung – einer eine einkommens- und vermögensunabhängige Fördermöglichkeit für alle Pflegestufen geben, die durch einen Rechtsanspruch abgesichert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bun­despflegegeldgesetz vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend soziale und rechtli­che Absicherung der pflegenden Angehörigen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.

Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lö­sen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber


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