Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.
Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht gesellschaftlich erfolgt und das Risiko überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen in der aktuellen Debatte berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Aus diesem Grund sollte es – nach einer Bedarfsprüfung – einer eine einkommens- und vermögensunabhängige Fördermöglichkeit für alle Pflegestufen geben, die durch einen Rechtsanspruch abgesichert ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einkommens- und vermögensunabhängige Zuwendungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorsieht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 8 in der 40. Sitzung des Nationalrates am 4. Dezember 2007
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.
Ohne eine zusätzliche Bereitstellung von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber
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