Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 247

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den. Ich frage mich nur: Wenn diese Kräfte in ihrem Heimatland versichert sind, müs­sen sie sich bei uns anmelden? – Wieder Unklarheit.

Oder: Im Sozialausschuss bekommen wir eine Vorlage für eine Artikel-15a-Vereinba­rung auf den Tisch gelegt, wie Sabine Mandak schon darauf hingewiesen hat, und die Vermögensgrenze wird mit 5 000 € beziffert, nach dem Ausschuss sprechen Sie in den Medien von 7 000 €, und letztendlich konnte ich heute in der gleichen Tageszeitung le­sen, dass Sie sogar für die Aufhebung der Vermögensgrenze sind – allerdings nicht nur bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause, sondern auch bei Pflegeheimunterbrin­gung. Mir ist das nicht ganz klar, denn im Pflegeheim habe ich eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, ich bin versorgt in allen Lebensbereichen – „Lebenssicherung“ nennt sich das im Sozialhilfegesetz der Länder. Wenn ich hingegen zu Hause bin und mir die Waschmaschine kaputt wird, der Herd kaputt wird, das Dach leck ist, dann brauche ich das Geld. Da ist also ein Unterschied im Bedarf gegeben.

Herr Bundesminister Buchinger, Sie haben auch im Ausschuss erklärt, dass Betreu­ungsleistungen von Angehörigen absetzbar sind. Kollegin Tamandl hat darauf hinge­wiesen, dass dem nicht so wäre. Nach einigen Recherchen muss ich sagen, sie hatte recht gehabt. (Bundesminister Dr. Buchinger: Wer hat recht?) – Meine Kollegin Ta­mandl! (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Es kann nur die Betreuungsleistung für Ehegatten und Kinder, aber nicht jene für die Eltern, abgesetzt werden. Vielleicht schaffen wir das bei einer zukünftigen Steuerreform? Es ist sehr viel unklar, Herr Minis­ter, aber vielleicht können wir gemeinsam Klarheit schaffen.

Sie, Herr Bundesminister, sind gegen die Amnestieverlängerung. Im Sozialausschuss sind Sie mir leider die Antwort auf eine Frage schuldig geblieben. Ich habe Sie gebe­ten, zu sagen, was Sie davon halten: Beim Bundespflegegeldgesetz sind die Hilfsleis­tungen mit 50 Stunden in allen Pflegestufen limitiert. Die Betreuung zählt auch zu die­sen Hilfstätigkeiten. Wäre es nicht möglich, diese Grenze hinaufzusetzen? Dann würde es nämlich zu realistischen Pflegegeldeinstufungen kommen. Meine VorrednerInnen haben schon darauf hingewiesen. Wir brauchen vielleicht keine Sonderregelungen mehr für Demenzkranke, wenn dem so wäre. Wir bräuchten vielleicht keine zusätzli­chen Förderungen.

Herr Minister, die ÖVP hat gute Vorschläge: Reden wir darüber! (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.36.08

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Vor der Wahl ist gerade seitens der Sozialdemokraten vieles ver­sprochen worden. Jetzt, nach der Wahl, wurde wenig gehalten. Das ist hinlänglich be­kannt, und auch bei der Pflege zeigt es sich. (Abg. Parnigoni: Das stimmt ja alles nicht, was Sie da sagen! – Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Vor der Wahl ist der Pfle­genotstand ausgerufen worden, ist die Pflegegelderhöhung versprochen worden (Abg. Riepl: Das haben Sie verursacht, den Notstand! – Abg. Parnigoni: Das ist unglaub­lich!), nach der Wahl zeigt man relativ wenig Engagement und Gemeinsamkeiten, um ein leistbares und vor allem auch legales Modell für die Pflege zu Hause zu schaffen. (Abg. Parnigoni: Das ist ja fürchterlich, wie Sie sich distanzieren von Ihrer Politik!) Stark sind Sie nur – und das kommt bei allen Wortmeldungen zum Ausdruck –, wenn es um das tägliche Hickhack in der Koalition geht.

Liebe Frau Kollegin Riener, ich schätze dich sehr und auch inhaltlich das, was du ge­sagt hast. Da kann ich vieles unterstreichen. Nur frage ich mich: Wann redet diese


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