Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 251

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dazu, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben aber auch wirklich die Oppositions­parteien und leider auch unser Koalitionspartner massiv beigetragen. Wir wären alle aufgefordert, die Menschen zu informieren und ihnen die Ängste zu nehmen, anstatt ih­nen noch mehr Ängste zu bereiten (Abg. Riener: Wir informieren sie!), indem man im­mer sagt, es ist alles nicht mehr leistbar und es ist alles so furchtbar kompliziert. Ich sa­ge es noch einmal: Es gibt sehr gute bundeseinheitliche Regelungen, und vor allem wissen wir alle, die wir hier sitzen, dass die 24-Stunden-Betreuung ein kleiner Teil des großen Pflegekomplexes ist und dass vor allem mit Bundesminister Buchinger ein Mann im Sozialministerium sitzt, der sich dieser Verantwortung, dieser großen Heraus­forderung zu 100 Prozent bewusst ist. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

18.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllin­ger zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.45.15

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen schwierig: ein komplexes Thema, späte Stunde, und man hat irgendwie den Eindruck, da bewegt sich eigentlich nichts, außer dem Ping-Pong. (Abg. Riepl: Sieben ist es erst! – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Ich finde das relativ unergiebig. – Es ist noch nicht so spät, ja, ich weiß schon. (Abg. Dr. Mitterlehner: Der Van der Bellen ist schon daheim, oder?) – Bitte! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, eigentlich würde sich dieses Thema eine ordentliche Debat­te verdienen. Artikel-15a-Vereinbarung Bund/Länder: Ist sie gut? Ist sie schlecht? (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Lapp.) – Frau Kollegin Lapp, ich komme gleich darauf zurück.

Nein, sie ist nicht gut. Von der Systematik des Ansatzes her wäre sie ja geplant, um eine einheitliche Regelung zwischen Bund und Ländern herzustellen. Jetzt aber mer­ken wir, und es wurde ja auch diskutiert und wird auch hier in diesem Saal diskutiert: Es gibt unterschiedliche Regelungen, zumindest was das Vermögen betrifft, für die Länder. Es ist also wiederum wenig zu merken von einer einheitlichen Regelung, die wir uns gewünscht hätten, die sich auch der Bundesminister gewünscht hätte. (Abg. Mag. Lapp: Qualitätsstandards! – Abg. Riepl: Es ist besser als gar keine Vereinba­rung!)

Ich sage Ihnen ganz klar, wir treten für die Verlängerung der Amnestieregelung ein, und an Sie gerichtet, Frau Kollegin Lapp: Ich sage schon noch etwas zu Ihrer Argu­mentation. Wesentliche Teile der 24-Stunden-Betreuung sind noch nicht geregelt und noch nicht gelöst, und insgesamt ist eine umfassende und systematische Bearbeitung auch dieses Themas 24-Stunden-Pflege im gesamten Pflegebereich überhaupt nicht erkennbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Pflege und Betreuung. Davon aber ist noch nichts zu merken, auch nicht davon, dass die 24-Stunden-Pflege ein Teil davon wäre. Ich sa­ge Ihnen auch eine einfache Begründung dafür: Der Antrag des Kollegen Hofer, auf Einkommens- und Vermögensgrenzen zu verzichten, stimmt und hat etwas für sich, weil jede Leistung nach dem Bundespflegegeldgesetz – und eine solche ist im Prinzip auch der Zuschuss – natürlich nicht auf Einkommen und Vermögen abstellen darf, weil das Pflegegeld die einzige Sozialleistung in dieser Republik ist, soweit ich es überbli­cken kann, die vollkommen einzige ... – nein, es ist nicht die einzige ... (Bundesminister Dr. Buchinger: Arbeitslosengeld!) – Nein, das Arbeitslosengeld ist schon einkom­mensabhängig! (Abg. Mag. Lapp: Familienbeihilfe!) In der Höhe ist das Arbeitslosen­geld abhängig. (Abg. Riepl: Familienbeihilfe!) Und in diesem Fall, beim Pflegegeld, ha­ben wir eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite