Dazu, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben aber auch wirklich die Oppositionsparteien und leider auch unser Koalitionspartner massiv beigetragen. Wir wären alle aufgefordert, die Menschen zu informieren und ihnen die Ängste zu nehmen, anstatt ihnen noch mehr Ängste zu bereiten (Abg. Riener: Wir informieren sie!), indem man immer sagt, es ist alles nicht mehr leistbar und es ist alles so furchtbar kompliziert. Ich sage es noch einmal: Es gibt sehr gute bundeseinheitliche Regelungen, und vor allem wissen wir alle, die wir hier sitzen, dass die 24-Stunden-Betreuung ein kleiner Teil des großen Pflegekomplexes ist und dass vor allem mit Bundesminister Buchinger ein Mann im Sozialministerium sitzt, der sich dieser Verantwortung, dieser großen Herausforderung zu 100 Prozent bewusst ist. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
18.45
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.45
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein bisschen schwierig: ein komplexes Thema, späte Stunde, und man hat irgendwie den Eindruck, da bewegt sich eigentlich nichts, außer dem Ping-Pong. (Abg. Riepl: Sieben ist es erst! – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Ich finde das relativ unergiebig. – Es ist noch nicht so spät, ja, ich weiß schon. (Abg. Dr. Mitterlehner: Der Van der Bellen ist schon daheim, oder?) – Bitte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich würde sich dieses Thema eine ordentliche Debatte verdienen. Artikel-15a-Vereinbarung Bund/Länder: Ist sie gut? Ist sie schlecht? (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) – Frau Kollegin Lapp, ich komme gleich darauf zurück.
Nein, sie ist nicht gut. Von der Systematik des Ansatzes her wäre sie ja geplant, um eine einheitliche Regelung zwischen Bund und Ländern herzustellen. Jetzt aber merken wir, und es wurde ja auch diskutiert und wird auch hier in diesem Saal diskutiert: Es gibt unterschiedliche Regelungen, zumindest was das Vermögen betrifft, für die Länder. Es ist also wiederum wenig zu merken von einer einheitlichen Regelung, die wir uns gewünscht hätten, die sich auch der Bundesminister gewünscht hätte. (Abg. Mag. Lapp: Qualitätsstandards! – Abg. Riepl: Es ist besser als gar keine Vereinbarung!)
Ich sage Ihnen ganz klar, wir treten für die Verlängerung der Amnestieregelung ein, und an Sie gerichtet, Frau Kollegin Lapp: Ich sage schon noch etwas zu Ihrer Argumentation. Wesentliche Teile der 24-Stunden-Betreuung sind noch nicht geregelt und noch nicht gelöst, und insgesamt ist eine umfassende und systematische Bearbeitung auch dieses Themas 24-Stunden-Pflege im gesamten Pflegebereich überhaupt nicht erkennbar.
Wir brauchen ein Gesamtkonzept für Pflege und Betreuung. Davon aber ist noch nichts zu merken, auch nicht davon, dass die 24-Stunden-Pflege ein Teil davon wäre. Ich sage Ihnen auch eine einfache Begründung dafür: Der Antrag des Kollegen Hofer, auf Einkommens- und Vermögensgrenzen zu verzichten, stimmt und hat etwas für sich, weil jede Leistung nach dem Bundespflegegeldgesetz – und eine solche ist im Prinzip auch der Zuschuss – natürlich nicht auf Einkommen und Vermögen abstellen darf, weil das Pflegegeld die einzige Sozialleistung in dieser Republik ist, soweit ich es überblicken kann, die vollkommen einzige ... – nein, es ist nicht die einzige ... (Bundesminister Dr. Buchinger: Arbeitslosengeld!) – Nein, das Arbeitslosengeld ist schon einkommensabhängig! (Abg. Mag. Lapp: Familienbeihilfe!) In der Höhe ist das Arbeitslosengeld abhängig. (Abg. Riepl: Familienbeihilfe!) Und in diesem Fall, beim Pflegegeld, haben wir eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.
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