Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 252

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Nur – dies nun an die Adresse sowohl der FPÖ als auch des BZÖ gerichtet –: Wir sind dafür, diese Einkommens- und Vermögensgrenze abzuschaffen, und wir werden auch den Antrag unterstützen, aber ich hätte schon noch gerne gehört – und da sogar mehr vom BZÖ, denn da wird ja im Antrag nur auf das Vermögen rekurriert und nicht auf die Einkommensgrenze, das empfinde ich als nicht so gut –, wie wir es finanzieren wollen! Unser Vorschlag war und ist, nicht die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaf­fen, weil es ganz, ganz klassisch ... (Ruf bei der ÖVP: Warum?) – Warum? Das verste­hen Sie natürlich nicht, das ist schon möglich.

Ich erkläre Ihnen das noch einmal: In dem einen Fall wird auf Erbschaften und Vermö­gen zugegriffen, auf 3 000, 4 000, 5 000 €. Jetzt rede ich nicht von der 24-Stunden-Be­treuung, sondern von dem, was Sie in allen Ihren Bundesländern im Bereich der statio­nären Pflege tun: Da wird abkassiert, jedes Sparbuch aufgelöst. Da regt sich die ÖVP nicht auf! Darum ist es leider scheinheilig – kann ich nur sagen –, was Sie in diesem Bereich bieten. (Beifall bei den Grünen.)

Es wäre viel sinnvoller – und da würde ich wirklich an Sie appellieren –, von jedem, der ein Vermögen hat, unabhängig vom Pflegerisiko, wenn er das Vermögen weitergibt, entweder über Erbschaft oder durch Schenkung, und damit einem anderen – meistens sind es die Angehörigen – natürlich einen Vorteil mitgibt, einen entsprechenden ge­rechten Anteil über Steuern einzufordern und daraus im Hinblick auf das Pflegerisiko – das ja für alle besteht und das jeden, unabhängig von seiner persönlichen Konstitution und Verfasstheit oder von seiner sozialen Stellung, irgendwie treffen kann – für alle diesen sozialen Ausgleich zu schaffen. Dazu sind Sie bis jetzt noch nicht bereit, und da erwarten wir Bewegung!

Darum nur ein Beispiel – Kollegin Mandak hat es schon angedeutet –: Vorarlberg. Ja, wir sind dafür, dass in Vorarlberg die Vermögensgrenzen abgeschafft werden! Aber bit­te schaffen Sie auch in Vorarlberg und in allen anderen Bundesländern den Regress ab (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP – Abg. Steibl: Das ist okay!), der natürlich auch vorsieht und ermöglicht, dass Angehörige – Kinder, aber auch Angehörige der zweiten Generation – zur Kasse gebeten werden! Und Sie wissen alle, was für eine unwürdige Sache das werden kann, wenn dann die Kinder oder Enkelkinder in manchen Bundesländern zur Kasse gebeten werden – bei der stationären Betreuung. (Abg. Steibl: Ja, das stimmt!)

Da bin ich jetzt bei Ihnen, Frau Kollegin Lapp, denn Ihre Stellungnahme, die habe ich wirklich gänzlich bar jeder sozialen Sensibilität gesehen. Tut mir leid, dass ich Ihnen das so sagen muss. Aber wenn Sie sagen, nach diesem Gesetz kann sich jeder die 24-Stunden-Betreuung leisten (Abg. Haidlmayr: Das muss mir wer zeigen!), dann ha­ben Sie nichts von der Realität verstanden.

Ich rechne Ihnen das vor: Ein Pensionist, der 1 000 € brutto hat und in Pflegestufe 4 et­wa 500 oder 600 € und dazu noch den Zuschuss von 225 € erhält, ist auf diese 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Wenn er alle seine Gelder zusammenkratzt, dann kommt er auf knapp 2 000 € – alles! Und davon muss er oder sie aber leben auch noch! (Abg. Mag. Lapp: Was macht der jetzt?)

Liebe Frau Kollegin Lapp, wenn Sie schon den Mund aufmachen, dann denken Sie auch daran, dass die Bruttopension von 1 000 € die Durchschnittspension von allen ist und dass die Durchschnittspension von Frauen 800 € brutto beträgt. – Wie soll denn das gehen? Wie soll das gehen, Frau Kollegin Lapp? (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Steibl. – Abg. Steibl: Das ist die sozial erschienene SPÖ! ... verstehen überhaupt nichts!)

Dass Sie hier sagen, diese Lösung ist eine, die für alle möglich ist, das finde ich per­sönlich erschütternd. Ich kann es Ihnen nur sagen: Sie können entweder nicht rechnen,


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