Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 268

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Meine Damen und Herren, das sollen Daten sein, die für die Betreuung durch das AMS zentral sind?!

Der Gipfel ist – Herr Kollege Maier hat das selbst öffentlich kritisiert –, dass diese Da­ten auch weitergegeben werden können, und zwar an sogenannte Partner des AMS, aber auch an Arbeitgeber. Genau das steht nämlich drin!

Ich zitiere § 25 Ziffer 8 Arbeitsmarktförderungsgesetz der Vorlage: „An Arbeitgeber dür­fen ... Daten übermittelt werden, die für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und die Beurteilung der beruflichen Eignung der Arbeitssuchenden benötigt werden.“ – Zitatende.

Okay. Aber wer beurteilt, welche Daten das sind? – Das AMS! Das AMS gibt die Daten weiter und kontrolliert dann quasi selbst, ob das rechtmäßig war.

Der Arbeitsuchende selbst kann sich nicht wehren. Frau Abgeordnete Riener hat im Ausschuss gemeint, darin sieht sie überhaupt kein Problem. Herr Kollege Maier, ich bin neugierig, ob Sie diesem Punkt dann zustimmen werden. Wir werden ihm jedenfalls nicht zustimmen. Wir erwarten da ein Einverständnis der Betroffenen und verlangen, dass solche Datenweitergaben eindeutig protokolliert werden müssen.

Es gäbe noch viel zu sagen, zu kritisieren an diesem Gesetz. Unser Abänderungsan­trag hat noch viele weitere Punkte, etwa die Vermittlung an die sozialökonomischen Betriebe. Wir haben einen Vorschlag zur Valorisierung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe et cetera.

Es gäbe auch einiges zu sagen über das etwas eigenartige System mit den Selbständi­gen: dass sie, nachdem sie nur fünf Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, dann quasi für immer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Es fehlt an der Zeit, das alles noch zu erläutern. Es fehlt an der Zeit, weil wir viel zu selten Sitzungen haben und weil immer alles so gedrängt ist. Und ein Grund, warum wir so selten Sitzungen haben – das wurde mir gesagt –, ist der, dass es den Abgeord­neten aus den Bundesländern nicht zumutbar sei, so oft nach Wien zu pendeln. (Abg. Öllinger: Das sind wir bei den Zumutbarkeitsbestimmungen!)

Ihnen, meine Damen und Herren, ist es nicht zuzumuten, so oft nach Wien zu pendeln, aber mit dieser Novelle schreiben Sie eine Pendlerverpflichtung für Menschen in die­sem Land fest. Das ist peinlich! Dieses Gesetz ist in weiten Teilen einfach peinlich. Diesen getarnten Zumutungen für Arbeitsuchende in diesem Land werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

19.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier zu Wort gemeldet. Sie kennen die ge­setzlichen Bestimmungen. – Bitte.

 


19.43.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat Datenar­ten im Entwurf zum Arbeitsmarktservicegesetz aufgezählt, darunter auch gesundheits­bezogene Daten zitiert und gesagt, dass diese Daten auch an Einrichtungen und an Träger weitergegeben werden können.

Ich berichtige: Nach Befassung des Datenschutzrates wurde dies eingeschränkt. Ge­sundheitsdaten dürfen ausschließlich – und das möchte ich mit allem Nachdruck fest­halten! – zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsmarktservice an den zuständi­gen Träger der Sozialversicherung und an den zuständigen Träger der Sozialhilfe so­wie von diesen Trägern an das Arbeitsmarktservice übermittelt werden. Jede Übermitt-


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