besonders am Herzen liegt, ist die positive Erledigung der Absicherung von Freien DienstnehmerInnen. Ich habe heute schon unter einem anderen Tagesordnungspunkt festgestellt, dass damit ein sozialpolitischer Meilenstein wirklich geschaffen wurde, denn neben der Krankenversicherung, dem Bezug des Krankengeldes, aber auch des Wochengeldes, konnte auch eine Absicherung im Falle einer Arbeitslosigkeit erreicht werden. Es sind immerhin mehr als 70 000 Menschen in Österreich davon positiv betroffen.
Das ist ein hervorragender Vorteil für diese Menschen, weil sie im Bereich Arbeitslosigkeit nun auch wissen, dass sie da eine dementsprechende Leistung bekommen und nicht ins Bodenlose fallen. Darüber bin ich sehr froh und bedanke mich auch sehr herzlich dafür, dass das zustande gekommen ist.
Als nächster Schritt wird es, wie ich schon sagte, nun notwendig sein, auch das Arbeitsrecht dahin gehend auszuweiten, dass auch die Menschen mit freien Dienstverhältnissen in den Genuss des Arbeitsrechtes kommen.
Als weiteren positiven Punkt möchte ich erwähnen, dass es gelungen ist, eine wirklich sehr gute und hervorragende Verbesserung der Bildungskarenz zu erreichen. Die Wartefrist ist von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt worden. Die Bildungskarenz kann jetzt auch geteilt werden. Und die Bezahlung ist erhöht worden. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist, meine ich, ein guter Schritt, denn gerade im Zusammenhang mit der immer rasch sich verändernden Wirtschaft und des Nachjustierens bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das ein guter Weg. Ich glaube aber, dass auch da noch weitere Schritte notwendig sein werden. Ich denke da zum Beispiel an die Möglichkeit einer bezahlten Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen.
Nächster Punkt: die sozialversicherungstechnische Absicherung der Selbständigen. Es liegt als Gesetzentwurf ein Optionsmodell für Selbständige im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und ein Vorsorgemodell im Zusammenhang mit einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge vor. Das ist Teil des Regierungsübereinkommens. Ich möchte das von meiner Seite so erklären, dass ich glaube, dass das ein wichtiger Teil ist. Nicht jeder Selbständige wird wahrscheinlich davon Gebrauch machen, aber es gibt sehr viele Selbständige in Klein- und Kleinstbetrieben, und zwar vorwiegend Frauen, die oft in der Situation sind, dass ihr Betrieb zusperren muss.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch daran erinnern, dass sehr viele unselbständig erwerbstätige Menschen gerade in den letzten Jahren, weil sie keine andere Chance auf dem Arbeitsmarkt gefunden haben, in die Selbständigkeit gegangen sind. Bei vielen ist das gut gegangen, sie haben ein florierendes Unternehmen, vielleicht auch den einen oder anderen unselbständig Erwerbstätigen, aber dem einen oder anderen ist im Laufe des Weges die Luft ausgegangen.
Daher meine ich, dass auch diese Absicherung für die Selbständigen ein weiterer Schritt ist, und zwar speziell im Bereich der Kleinen, vor allem für die Frauen, die selbständig erwerbstätig sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
19.48
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl mit 6 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Kollegin von den Grünen dankbar für das Stichwort „Zumutbarkeit“, denn es liegt tatsächlich vieles auch in dieser Vorlage im Argen. „Zumutbarkeit“ ist auch deshalb ein gutes Stichwort, weil man dieses Kriterium auch an die Debatte anwenden muss, die hier geführt wird, vor allem daran, wie sie hier innerkoa-
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