Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 279

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

das kam von den Praktikern des AMS, die gefragt haben: Was sollen wir tun, wenn je­mand nur 16 Stunden pro Woche zur Verfügung steht? – Die Praxis ist halt jene, dass Teilzeit nicht immer, aber fast immer, bei 20 Stunden beginnt. Und, mit Verlaub, wenn Teilzeitjobs nur mit 20 und mehr Stunden verfügbar sind, dann ist es doch im Interesse der betroffenen Person – auch wenn es eine junge Mutter ist –, aber auch im Interesse der Solidargemeinschaft, die das bezahlt, zu sagen: 20 Stunden, 16 Stunden dann, wenn entsprechende Betreuungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.

Zur Datenschutzkritik ist der auch insgesamt, aber da besonders ausgewiesene Exper­te, Abgeordneter Maier, sofort eingesprungen und hat das richtig gestellt. Dafür bedan­ke ich mich. Es sei schon erwähnt: Auch das ist ja nicht aus Jux und Tollerei entstan­den, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern es gibt eben gesundheitliche Einschränkungen, die für das AMS deswegen wichtig sind, weil ein Arbeitsuchender nicht auf eine Stelle vermittelt werden darf, die die Gesundheit aufgrund der gegebe­nen Einschränkung gefährden könnte. – So ist es nun einmal.

Dass dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen ist, darauf wurde penibel ge­achtet. Nicht nur der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, sondern auch der Datenschutzrat hat im Wesentlichen die Vorgangsweise und Inhalte nicht kritisiert und nicht in Frage gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Flexicurity ist nichts Österreichisches, nichts Zeitgeistiges, schon gar nichts Ungeistiges, sondern mittlerweile eine europäische Konzeption. Sie wurde unter unserer Präsidentschaft ein wenig nach dänischem Vor­bild in die Brüsseler Diskussion eingebracht. Das ist eben der Weg, dass man statt die­ser üblichen Trade-offs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärker darauf setzt, ein Mehr an sozialer Sicherheit in diesem Europa, diesem sozialen Europa, damit zu verbinden, dass es eben dann auch ein Mehr an Flexibilität der Arbeitnehmer geben kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuletzt, sehr geehrter Herr Abgeordneter Dolinschek, Folgendes: Hier einen zweiten Topf zu konstruieren, in den dann Selbständige einzahlen, das wäre ein wenig gar kompliziert, würde ich meinen. Wir beobachten die Entwicklung ganz genau. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen dieses Gesetz so formuliert, dass Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann. Wenn die Erfahrung zeigt, dass dem nicht so ist, werden wir selbstverständlich eingreifen, aber ich denke, dass Missbrauch, wie gesagt, wohl mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann und wir heu­te hier insgesamt ein Paket vor uns haben, das den Namen „Flexicurity“ und auch die Bezeichnung „großes Paket für mehr soziale Sicherheit in diesem Land“ zu Recht trägt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

20.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.10.07

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich möchte beispielhaft auf die Regelung für Werkstudentinnen und Werkstudenten eingehen, und ich denke, wenn im Regierungsübereinkommen die Überprüfung von rechtlichen Hindernissen für Arbeitsuchende, die eine Weiterbildung machen wollen, angeführt ist und gemäß dieser Regierungsvorlage jetzt die Möglich­keit besteht, dass eine schulische oder eine universitäre Ausbildung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vereinbar ist, wenn die Verfügbarkeit für das Arbeitsamt vorliegt, dann ist das eine wirklich gute Regelung, um diese beiden Berei­che vereinbaren zu können.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite