Das war natürlich nicht ganz einfach, weil die Lohnnebenkosten unterschiedlich bewertet worden sind. Kollege Öllinger! Du wirst dich sehr genau daran erinnern: Die einen haben gesagt, die Lohnnebenkosten für die Abfertigung betragen 7 Prozent, die anderen haben gesagt, 3 Prozent, 2 Prozent, 4 Prozent – je nachdem. (Abg. Dr. Mitterlehner: Und was hast du gesagt?) Bei manchen waren es 0 Prozent, vor allem bei jenen, die in einem Fremdenverkehrsbetrieb beziehungsweise in Saisonbetrieben gearbeitet haben, denn die brauchten praktisch nie eine Abfertigung zu zahlen, da die Leute ja immer die Arbeitszeit unterbrochen haben und in dieser Zeit praktisch arbeitslos waren.
Das war die Schwierigkeit, diese auch mit einzubinden, und dabei ist auch herausgekommen, dass die Sozialpartner 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage vorgeschlagen haben. Das ist einfach um etliches zu wenig, aber es war wichtig, um das durchzusetzen, um einen Fuß in der Tür zu haben.
Heute sind eben ein paar Jahre vergangen, und jetzt ist es so weit, dass auch die Selbständigen, die freien Dienstnehmer, die Land- und Forstwirte die Möglichkeit haben, eine betriebliche Vorsorge zu erwirken. Und ich finde es eigentlich auch sehr gut, dass das so ist.
Die Kollegin hat vorhin einen Antrag auf 2,5 Prozent eingebracht. Da bin ich voll dafür, denn es waren eigentlich alle Mitglieder des Sozialausschusses – egal, ob von der ÖVP, von der SPÖ, von den Grünen oder von der FPÖ – der Meinung, der Prozentsatz müsste angehoben werden. Das ist jetzt auch leichter möglich, Herr Klubobmann, weil eben alle dabei sind und weil für die Unternehmer, für die Land- und Forstwirte auch diese Möglichkeit besteht, weil dieser Beitrag natürlich gewinnminimierend ist. Viele haben dort, wo sie eigentlich sonst relativ wenig einzahlen – in die staatliche Vorsorge – die Möglichkeit, nach dem Kapitaldeckungsverfahren eine zweite Pension aufzubauen. Deswegen muss es auch möglich sein, dass man da den Prozentsatz erhöht.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Haubner und Kollegen betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Interesse der Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge einen Gesetzentwurf bis zum 1. Juli 2008 vorzulegen, der eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistungen in Höhe von zumindest 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage beinhaltet.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, da können wir uns dann einigen, ob wir 2,5 Prozent, 3 Prozent oder 3,5 Prozent machen, damit ein sinnvoller Betrag herauskommt. Bei 1,53 Prozent ist es ganz einfach so, dass den Arbeitnehmern eigentlich 500 Millionen € vorenthalten werden. Jetzt, wo alle im selben Boot sitzen, auch die Selbständigen, müsste es doch möglich sein, dass das, was früher nach 25 Jahren Betriebstreue erreicht worden ist, jetzt ebenfalls nach 25 Jahren erreicht wird und nicht erst – wie mit den 1,53 Prozent – nach 47 Jahren. (Beifall beim BZÖ.)
20.47
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