Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 293

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dolinschek, Haubner und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitar­beitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Jour­nalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Landar­beitsgesetz 1984 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden (359 d.B.)

betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorge

Durch die Abfertigung-Neu wurden grundlegende Verbesserungen für Österreichs Arbeitnehmer beschlossen und zahlreiche Schwachstellen im alten Abfertigungsrecht beseitigt. Damit wurde ermöglicht, dass anstelle von rund 15 Prozent hinkünftig 3,1 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung haben. Diese gesetzliche Maßnahme wurde auch von den Sozialpartnern mitgetragen. In der Sozialpartnereinigung zu diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber ledig­lich einen monatlichen Betrag in der Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts zu leis­ten haben.

Während für die Abfertigung-Alt die Arbeitgeber einen Beitrag von rund 1,5 Mrd. Euro aufgewendet haben, belaufen sich nach den Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nun die Kosten der Arbeitgeberseite nach dem Modell der Abfertigung-Neu auf rund einer Mrd. Euro. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgeht auf diese Weise ein Betrag von rund 500 Mio. Euro. Damit aber dieser Fehlbe­trag von rund 500 Mio. Euro wieder zurückerstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, den Beitragssatz der Arbeitgeberseite im Rahmen der Abfertigung-Neu von bisher 1,53 Prozent zumindest auf 2,5 Prozent zu erhöhen. Mit diesem erhöhten Beitragssatz ist die Abfertigung-Neu immer noch kostenneutral im Vergleich zur alten Regelung. Es ist daher ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, dass sich die Arbeitgeberseite be­reit erklärt, die monatliche Beitragsleistung zumindest auf 2,5 Prozent der Beitrags­grundlage anzuheben. Daher soll die monatliche Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge erhöht werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, im Interesse der Betriebli­chen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge einen Gesetzesentwurf bis zum 1. Juli 2008 vorzulegen, der eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in Höhe von zu­mindest 2,5 vH der Beitragsgrundlage beinhaltet.“

*****

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite