mehrt Vorschub geleistet wird. Dadurch kann kein fairer Wettbewerb herrschen; es kommt zu Wettbewerbsverzerrungen. Daher verlangen wir auch hinsichtlich dieses Punktes eine getrennte Abstimmung der Gewerbeordnungsnovelle.
Aus diesem Grund lehnen wir auch die anderen Novellen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und insbesondere des Ziviltechnikergesetzes ab. Gerade im Bereich des Berufs des Ziviltechnikers gilt Österreich als eines der Länder mit den restriktivsten Zugangsbestimmungen in der EU. Daher führt die Marktöffnung zur Erbringung grenzüberschreitender Leistungen gerade für die heimischen Ziviltechniker zu einer verstärkten Benachteiligung.
Zurückkommend auf die Gewerbeordnungsnovelle: Sie ist positiv im Sinne des Konsumentenschutzes durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder sowie die Präzisierung der Bestimmungen über Werbeveranstaltungen hinsichtlich des Rücktrittsrechts. Es war eigentlich höchste Zeit, dass das gekommen ist und der Unfug abgestellt wird. Auch das Gütesiegel für Treuhandrevision und Immobilienverwalter sehen wir sehr positiv.
Allein aus diesem Titel fallen jedoch für die Bundesländer Mehrkosten an, die nicht aus zwingender Umsetzung von Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts herrühren. Sie machen alleine in Kärnten 340 000 € aus, über die eigentlich noch verhandelt beziehungsweise für deren Erbringung eine Lösung gesucht werden müsste.
Abschließend zum Thema Komatrinken, wozu wir ja schon selber einen Entschließungsantrag am 6. Juni 2007 betreffend ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Komatrinkens eingebracht haben. (Abg. Sburny: Für das BZÖ ist das ein ganz wichtiges Thema!) Es gibt nach wie vor kein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz. (Abg. Sburny: Es gibt aber sicher eines für Kärnten!) Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke ist noch immer zu hoch. Es gibt keine ausreichende gesellschaftliche Bewusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol (Abg. Steibl: Das gilt auch für Landeshauptmann Haider!) und außerdem zu wenig Kontrollen in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen sowie keine einheitliche Vorgangsweise bei Alkoholkonsum von Jugendlichen.
Ein Punkt, nämlich die Ausweitung des Verkaufsverbotes von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und Tankstellen kann positiv gesehen werden. Positiv ist auch die generelle Ausweispflicht. Wirte und Händler und deren Mitarbeiter müssen Ausweise Jugendlicher kontrollieren, wenn auch nur der geringste Zweifel daran besteht, dass das Mindestalter nicht erreicht ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie muss man aber da die Eltern und Erziehungsberechtigten in die Pflicht und Verantwortung nehmen, damit sie ihre Kinder über die negativen Folgen, Auswirkungen und Gefahren des Alkoholskonsums aufklären. (Abg. Steibl: Das gilt auch für Politiker!) Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, die Eltern haften ja auch für ihre Kinder.
Auch in den Kindergärten und Schulen sollte bereits aufgeklärt werden, sonst werden wir dieses Problem nie in den Griff bekommen. (Abg. Steibl: Und auch in Diskotheken!)
Wir können nicht jedes Mal, wenn Komatrinken bekannt wird, die Strafe erhöhen. Die derzeitige Strafhöhe genügt meines Erachtens vollkommen. Man muss allerdings effektiv und konsequent kontrollieren, statt die Strafen reflexartig zu erhöhen.
Abschließend: Wir können trotz einiger positiver Punkte hier in dritter Lesung nicht zustimmen, weil, wie einleitend dargelegt, die zu liberale Regelung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung heimische Gewerbebetriebe grob benachteiligt und der Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
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