Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 302

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mehrt Vorschub geleistet wird. Dadurch kann kein fairer Wettbewerb herrschen; es kommt zu Wettbewerbsverzerrungen. Daher verlangen wir auch hinsichtlich dieses Punktes eine getrennte Abstimmung der Gewerbeordnungsnovelle.

Aus diesem Grund lehnen wir auch die anderen Novellen des Wirtschaftstreuhand­berufsgesetzes, des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und insbesondere des Ziviltechniker­gesetzes ab. Gerade im Bereich des Berufs des Ziviltechnikers gilt Österreich als eines der Länder mit den restriktivsten Zugangsbestimmungen in der EU. Daher führt die Marktöffnung zur Erbringung grenzüberschreitender Leistungen gerade für die heimi­schen Ziviltechniker zu einer verstärkten Benachteiligung.

Zurückkommend auf die Gewerbeordnungsnovelle: Sie ist positiv im Sinne des Konsu­mentenschutzes durch die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilien­treuhänder sowie die Präzisierung der Bestimmungen über Werbeveranstaltungen hin­sichtlich des Rücktrittsrechts. Es war eigentlich höchste Zeit, dass das gekommen ist und der Unfug abgestellt wird. Auch das Gütesiegel für Treuhandrevision und Immobi­lienverwalter sehen wir sehr positiv.

Allein aus diesem Titel fallen jedoch für die Bundesländer Mehrkosten an, die nicht aus zwingender Umsetzung von Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts herrühren. Sie machen alleine in Kärnten 340 000 € aus, über die eigentlich noch verhandelt be­ziehungsweise für deren Erbringung eine Lösung gesucht werden müsste.

Abschließend zum Thema Komatrinken, wozu wir ja schon selber einen Entschlie­ßungsantrag am 6. Juni 2007 betreffend ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Komatrinkens eingebracht haben. (Abg. Sburny: Für das BZÖ ist das ein ganz wichti­ges Thema!) Es gibt nach wie vor kein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz. (Abg. Sburny: Es gibt aber sicher eines für Kärnten!) Die Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke ist noch immer zu hoch. Es gibt keine ausreichende gesellschaftliche Be­wusstseinsbildung über den Problemkreis Alkohol (Abg. Steibl: Das gilt auch für Lan­deshauptmann Haider!) und außerdem zu wenig Kontrollen in Gastronomiebetrieben, Supermärkten und Tankstellen sowie keine einheitliche Vorgangsweise bei Alkoholkon­sum von Jugendlichen.

Ein Punkt, nämlich die Ausweitung des Verkaufsverbotes von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und Tankstellen kann positiv gesehen werden. Positiv ist auch die ge­nerelle Ausweispflicht. Wirte und Händler und deren Mitarbeiter müssen Ausweise Ju­gendlicher kontrollieren, wenn auch nur der geringste Zweifel daran besteht, dass das Mindestalter nicht erreicht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie muss man aber da die Eltern und Erziehungsberechtigten in die Pflicht und Verantwortung nehmen, damit sie ihre Kinder über die negativen Folgen, Auswirkungen und Gefahren des Alkoholskonsums aufklären. (Abg. Steibl: Das gilt auch für Politiker!) Das sollte eigentlich selbstverständ­lich sein, die Eltern haften ja auch für ihre Kinder.

Auch in den Kindergärten und Schulen sollte bereits aufgeklärt werden, sonst werden wir dieses Problem nie in den Griff bekommen. (Abg. Steibl: Und auch in Diskothe­ken!)

Wir können nicht jedes Mal, wenn Komatrinken bekannt wird, die Strafe erhöhen. Die derzeitige Strafhöhe genügt meines Erachtens vollkommen. Man muss allerdings ef­fektiv und konsequent kontrollieren, statt die Strafen reflexartig zu erhöhen.

Abschließend: Wir können trotz einiger positiver Punkte hier in dritter Lesung nicht zu­stimmen, weil, wie einleitend dargelegt, die zu liberale Regelung der grenzüberschrei­tenden Dienstleistungserbringung heimische Gewerbebetriebe grob benachteiligt und der Schwarzarbeit Tür und Tor geöffnet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.16

 


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