Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 303

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.16.27

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Die Ausführungen meines Vorredners haben sich zwischen zu liberal und mehr Kontrolle bewegt – wie immer das auch gemeint war. Wir haben jedenfalls versucht, die Berufsqualifikation grenzüberschreitender Dienstleistungen zu sichern und die viel­fältigen Wünsche, die aus dem Gewerbe und aus dem Konsumentenbereich an uns herangetragen werden, möglichst zu berücksichtigen. Ganz kann das nie gelingen, weil es einfach manches Mal zu spezifische Wünsche sind und es auch bei bester juristi­scher Bemühung und bestem juristischen Verständnis nicht gelingen kann, das wirklich bis ins Detail so zu formulieren, dass es auf der einen Seite juristisch gesehen wasser­dicht ist und auf der anderen Seite alle zufrieden sind.

Ich denke allerdings, dass es wichtig war, dass wir uns in einem guten Verhandlungs­klima darauf geeinigt haben, dass die Frage der Berufsqualifikation grenzüberschrei­tend so gelöst wurde, dass das System außer Streit steht, dass man dem Konsumen­tenschutz, der Sicherheit der Produkte und letztlich auch dem Wettbewerb gerecht wird. Das halte ich für sehr, sehr wichtig, dass ein ausgewogenes Gesetz zustande ge­kommen ist.

Es war sicherlich auch ein gewisses Entgegenkommen, dass die Kann-Bestimmungen stärker genützt werden, Herr Minister. Davon würde ich einmal ausgehen. Unter dieser Voraussetzung erfolgte die Zustimmung, dass von der Kann-Bestimmung möglichst oft Gebrauch gemacht wird im Interesse der Qualität der Leistungen, die hier in Österreich erbracht werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.18.48

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Neben dem Komatrinken-Paragraphen, auf den ich im Anschluss noch zu sprechen kommen werde, geht es in der Gewerbeordnung unter anderem aber auch um einen sehr wichtigen Punkt. Das ist der Punkt Geldwäsche. Dazu gibt es eine sehr umfangreiche Stellungnahme der ARGE Daten, die Ihnen sicherlich bekannt ist. Wir haben ja auch schon im Ausschuss darüber gesprochen. Diese fängt so an, dass die ARGE Daten voraussagt, wie es ausgehen wird: „Kritik und Bedenken werden ... unter Verweis auf ,europarechtliche Verpflichtungen‘ entschuldigt werden.“ – Das war jetzt nicht unbedingt die Begründung, sondern: Was soll man sonst machen?

Dann geht es in der Stellungnahme der ARGE Daten wie folgt weiter: „Andererseits ist abermals darauf zu verweisen, dass der österreichische Gesetzgeber bei der Umset­zung von europarechtlichen Verpflichtungen oft nach ,freiem Ermessen‘ agiert. Speziell dort, wo es darum geht, Grundrechte einzuschränken, präsentiert sich Österreich als Musterschüler.“

Das korrespondiert ja wieder ganz hervorragend mit unserer Grundsatzkritik an dieser EU.

Jetzt gehen wir einmal ein bisschen ins Detail. Eingriffe in die Privatautonomie und die Gewerbefreiheit sieht die ARGE Daten, und zwar sagt sie – und das ist ja auch tat­sächlich nach dem neuen Gesetz so –: Geschäftspartner sind zu überwachen, es sind Nachforschungen zu betreiben, es ist die Geldwäschebehörde zu verständigen. „So-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite