Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 307

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rausgesetzt werden, wenn EU-Ausländer bei uns tätig werden sollen. Aber ich präzi­siere: zwei Jahre Berufserfahrung als Selbständige. Die von Ihnen zitierten drei Jahre greifen lediglich in Österreich als notwendige Praxis vor der Selbständigkeit. Das ist deutlich unterschiedlich.

Das wird sich, wie schon im Ausschuss gesagt, auf einige wenige Einzelfälle beschrän­ken, denn – mit Verlaub – jemand, der in Deutschland oder Frankreich Steuerberater sein kann, muss sich erst sehr, sehr viel Know-how über unser Steuersystem aneig­nen, um diese Tätigkeit hier ausüben zu können.

Abgesehen von der Fristengegenüberstellung, über die ich schon referieren durfte, glaube ich, dass auf unsere Wirtschaftstreuhänder nicht sehr viel Wettbewerb aus dem Ausland zukommen wird. Aber ich stehe dazu: Dienstleistungsfreiheit innerhalb Euro­pas heißt, dass man grenzüberschreitend tätig sein soll und kann.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass Österreichs Dienstleistungsexporte einen etwa doppelt so hohen Weltmarktanteil haben wie unsere Warenexporte. Dort sind wir also noch stärker vertreten als bei den Warenexporten. Ich meine, dass mehr Freiheit in Sachen Dienstleistung den Österreichern insgesamt mehr Vorteile bringt als gegebe­nenfalls da oder dort einmal den einen oder anderen Nachteil. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Trunk.)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lutz Wein­zinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.33.41

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, das elfte Gebot lautet: Du sollst dich nicht täuschen! – So ist das nicht. Ich bin Steuerberater in Schärding, ich spreche also gewissermaßen pro domo. Ich sa­ge Ihnen, die Damen und Herren Kollegen aus dem bayerischen Nachbarland, die großteils Franken oder Sachsen sind, drücken schon ordentlich herein. (Ruf bei der ÖVP: ... sollten Sie zurückdrücken!)

Nur als Beispiel: Wir haben hier die Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und In­dustrie über die Regierungsvorlagen 279 und 288 d.B., und die vorliegenden Gesetz­entwürfe setzen die Richtlinie 2005/36/EG betreffend – haben wir schon gehört – Buch­halter, Bilanzbuchhalter und Wirtschaftstreuhänder um. Es heißt: „Diese Richtlinie ist am 20. Oktober 2005 in Kraft getreten, und aufgrund ihres Artikels 63 hat ihre Umset­zung bis spätestens 20. Oktober 2007 zu erfolgen.“

Abgesehen davon, dass wir offensichtlich etwas spät dran sind – fällt euch nichts auf? „Hat zu erfolgen“ – ius cogens, zwingendes Recht! Ich dachte, das wäre alles freiwillig.

Seit Jahrzehnten – mehr noch, seit über hundert Jahren – entwickelt sich bei uns in Österreich der Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder, der Steuerberater mit einer ge­diegenen Ausbildung, schweren Zugangsbestimmungen und einem Schutz für die klei­ne, mittlere, aber auch für die große Wirtschaft. Schutz, Betreuung, Beratung, Ver­schwiegenheit – alles, was dazugehört. Das haben wir hervorragend entwickelt. Damit wurden die kleine, die mittelständische und auch die größere – bis vor wenigen Jahren die größere – Wirtschaft bei uns in Österreich mitentwickelt. Sie wurde mitbetreut, sie wurde begleitet.

Die große Wirtschaft ist schon längst bei Wirtschaftstreuhändern und Wirtschaftsprü­fern, die international agieren und überwiegend über den großen Teich zu uns gekom­men sind. Die Erfolge kennen wir. Wenn große Betriebe, größte Betriebe, ob aus dem Bankenbereich oder aus sonstigen industriellen Bereichen, Probleme bekommen, größte Probleme bekommen, in Konkurs geraten, übernommen werden und Ähnliches


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