Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 308

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und das Ganze irgendwo bei Gericht landet, dann fragt man bei diesen großen Betrie­ben: Wo waren denn da die Wirtschaftsprüfer? – Haben Sie sich das noch nie gefragt? (Abg. Sburny: Immer!)

Aber bei kleinen, bei mittleren Betrieben sind bis jetzt die gediegenen, hervorragend ausgebildeten und oft seit Jahrzehnten und Generationen die Betriebe begleitenden Steuerberater mit dabei und nehmen Verantwortung auf sich, wenn es sein muss. Nur muss es dort nicht sein, denn dort läuft in der Regel alles ordentlich ab.

Meine Damen und Herren, dieses System durchbrechen wir jetzt. Das durchbricht uns die EU – wie wir es selbst wollen und bestimmen, hören wir ja immer. Was bestimmen wir denn da noch? – Wir setzen eine Richtlinie um! Ist Ihnen das nicht aufgefallen? Wir setzen eine Richtlinie um, die im Endeffekt zum Nachteil zumindest unserer kleineren und mittelständischen Wirtschaft sein wird. Ich bedauere zutiefst, dass wir ohne Weite­res hier zur Tagesordnung übergehen und bei diesem Punkt eigentlich hauptsächlich über das Komasaufen sprechen.

Trotzdem noch ein Wort zum Thema Komasaufen. Wem übertragen wir denn jetzt die Verantwortung aufgrund dieser neuen Bestimmungen des Gewerberechtes, wem denn? – Dem kleinen Wirten und seinen Mitarbeitern! Jetzt erklären wir auf einmal die­se Leute für schuldig und nicht die Erziehungsberechtigten. Auch das sollten wir einmal beachten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.38.09

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Natürlich, Herr Kollege Weinzinger, auch die Eltern sollten in Ver­antwortung gezogen werden. Ja, ich glaube, man sollte die Eltern in ihrer Erziehungs­aufgabe positiv unterstützen.

Ich möchte jetzt auch auf diesen Punkt eingehen, nämlich die Verschärfung beim Alko­holausschank an Jugendliche. Der Missbrauch von Alkohol bei Jugendlichen, ja teilwei­se sogar schon bei Kindern, ist leider tatsächlich ein massives Problem.

Eine Facette des Problems ist sicher auch, dass heute viele Jugendliche das Trinken bis an die Grenzen des Bewusstseins nicht mehr als außergewöhnliches Ereignis erle­ben. Das ist vielleicht jedem von uns irgendwann einmal sozusagen als Unfall passiert, mittlerweile ist aber in Diskotheken und bei Festen das Rauschtrinken zum Normalfall geworden. Es geht jetzt nicht nur um die Wirte, sondern auch um die Zeltfeste und um all diese Maßnahmen. Wenn Jugendliche durch Kübelpartys und Ähnliches energisch an den Alkohol herangeführt werden, muss man auch fragen, wo es erwachsene „Vor­bilder“ gibt, die bei solchen Dingen mitmachen.

Ich möchte aber auch sagen, dass man nicht alle Jugendlichen in einen Topf werfen darf. Wir haben exzellente Jugendliche, die ihren Weg machen, die eine gute Ausbil­dung absolvieren und vieles mehr. Diese Novelle ist ein guter und wichtiger Beitrag da­zu, die manchmal leider relativ zahnlosen Jugendschutzgesetze „auszubügeln“.

Gehen wir auch die nächsten notwendigen Schritte gemeinsam, nämlich in Richtung eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes – da sind ja die Länder mit verantwortlich – und unterstützen wir die Jugendlichen, dass sie viel Freiraum haben, und das nicht nur in Diskotheken. Und machen wir auch den Eltern Mut, dass sie Partner- und Elternbil­dung annehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

21.40

 


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