Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 312

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Hinblick auf Werbeveranstaltungen, damit entsprechende Rücktritte von Konsumenten leichter vorgenommen werden können.

Eine der wichtigsten Regelungen enthält aber die Bestimmung, die nun vorschreibt, dass Vermögenstreuhänder und Immobilienverwalter in Zukunft verpflichtend eine Ver­mögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Hintergrund: in Salzburg der Konkurs von zwei großen Hausverwaltern, wo es im Zu­sammenspiel von Sozialpartnern, dem Land Salzburg und insbesondere der Fachgrup­pe der Immobilienverwalter gelungen ist, das Gröbste zu verhindern.

Diese Fachgruppe der Immobilienverwalter in Salzburg hat nicht nur einen freiwilligen Härtefonds eingerichtet, sondern darüber hinaus auch ein eigenes Gütesiegel entwi­ckelt, um mehr Vertrauen für Mieter und Wohnungseigentümer zu schaffen. Dieses ist vorbildhaft für Österreich.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Anlehnung an das Salz­burger Beispiel, die Umsetzung der Anregung einer freiwilligen Treuhandrevision für Immobilienverwalter bzw. andere freiwillige Maßnahmen zur Kontroll- und Qualitätssi­cherung in allen Bundesländern und bei allen Fachgruppen der Immobilien- und -Ver­mögenstreuhänder zu unterstützen, um die Vertrauensbasis zwischen Kunden und Im­mobilienverwaltern zu verbessern.“

*****

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der verbindlichen Vermö­gensschadenshaftpflichtversicherung, einem freiwilligen Härtefonds, den die Fachgrup­pe auf Bundesebene bereits eingerichtet hat, und eben dieser freiwilligen Treuhand­revision können wir die Situation der Mieter und Wohnungseigentümer in Österreich absolut verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel; eingebracht im Zuge der Debatte um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (283 d.B.) Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän­dert wird (320 d.B.)

Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (BGBl. I Nr. 111/2002) wird u.a. eine weitere Ver­einbarung im Regierungsprogramm SPÖ - ÖVP umgesetzt. Immobilientreuhänder d.s.


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