Hinblick auf Werbeveranstaltungen, damit entsprechende Rücktritte von Konsumenten leichter vorgenommen werden können.
Eine der wichtigsten Regelungen enthält aber die Bestimmung, die nun vorschreibt, dass Vermögenstreuhänder und Immobilienverwalter in Zukunft verpflichtend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Hintergrund: in Salzburg der Konkurs von zwei großen Hausverwaltern, wo es im Zusammenspiel von Sozialpartnern, dem Land Salzburg und insbesondere der Fachgruppe der Immobilienverwalter gelungen ist, das Gröbste zu verhindern.
Diese Fachgruppe der Immobilienverwalter in Salzburg hat nicht nur einen freiwilligen Härtefonds eingerichtet, sondern darüber hinaus auch ein eigenes Gütesiegel entwickelt, um mehr Vertrauen für Mieter und Wohnungseigentümer zu schaffen. Dieses ist vorbildhaft für Österreich.
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Anlehnung an das Salzburger Beispiel, die Umsetzung der Anregung einer freiwilligen Treuhandrevision für Immobilienverwalter bzw. andere freiwillige Maßnahmen zur Kontroll- und Qualitätssicherung in allen Bundesländern und bei allen Fachgruppen der Immobilien- und -Vermögenstreuhänder zu unterstützen, um die Vertrauensbasis zwischen Kunden und Immobilienverwaltern zu verbessern.“
*****
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der verbindlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, einem freiwilligen Härtefonds, den die Fachgruppe auf Bundesebene bereits eingerichtet hat, und eben dieser freiwilligen Treuhandrevision können wir die Situation der Mieter und Wohnungseigentümer in Österreich absolut verbessern. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel; eingebracht im Zuge der Debatte um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (283 d.B.) Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (320 d.B.)
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung (BGBl. I Nr. 111/2002) wird u.a. eine weitere Vereinbarung im Regierungsprogramm SPÖ - ÖVP umgesetzt. Immobilientreuhänder d.s.
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