Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 313

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Immobilienverwalter, aber auch Immobilienmakler und Bauträger haben in Zukunft ver­pflichtend eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zum Schutz der Interessen von Mietern und Wohnungseigentümern abzuschließen.

Der Konkursfall Peter Marterbauer GmbH hat in Salzburg nach dem Freitod des Fir­meninhabers nicht nur Mieter und Wohnungseigentümer (über 3.000) schockiert, son­dern in Salzburg die ganze Immobilienbranche zu Unrecht in Verruf gebracht. Viele Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter und Geschäftspartner der Hausverwal­tung Peter Marterbauer mussten um bereits erlegte Betriebskostenakonti, einbezahlte Rücklagen bzw. um die Gelder in den Instandhaltungsfonds und auf anderen Konten zittern. Gleichzeitig ging es auch um ausstehende Zahlungen von Lieferungen und Leistungen an beauftragte Firmen durch die Hausverwaltung Peter Marterbauer. Auf­grund bestehender Außenstände waren auch Arbeitsplätze in diesen Firmen massiv gefährdet.

Über einen freiwilligen Härtefonds (mit 70.000 Euro) - an dem sich u.a. das Land Salz­burg sowie die Salzburger Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder be­teiligten – wurde versucht, geschädigten Mietern, Wohnungseigentümern mit geringem Haushaltseinkommen zu helfen. In diesem Sinn kam es in vielen Fällen zu raschen un­bürokratischen Soforthilfen. Gleichzeitig wurde vom Land Salzburg und den Sozialpart­nern eine verpflichtende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gefordert, die nun mit der Novelle zur Gewerbeordnung umgesetzt wird. Das von den Salzburger Immobi­lienverwaltern in der Jahresmitte vorgestellte freiwillige Kontroll- und Zertifizierungssys­tem (Gütesiegel für kontrollierte Immobilienverwalter) sowie ein eigener Härtefonds stellen zur zukünftig verpflichtenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung dar. Zwischen zeitlich wurde bereits auf Bundesebene durch den Fachverband ein eigener Härtefonds eingerichtet.

Dieses Gütesiegel dürfen künftig jene gewerblichen Salzburger Immobilienverwalter tragen, die verwaltete Treuhandgelder durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder frei­willig überprüfen lassen. Danach sind sie berechtigt, ein Gütesiegel öffentlich zu füh­ren, das sie als „kontrollierten Immobilienverwalter“ ausweist.

Gewerbliche Immobilienverwalter, die das Treuhandgütesiegel erhalten wollen, können seit 1.Juli 2007 in Salzburg einen Antrag auf Vergabe an die Fachgruppe stellen, wo­rauf ihnen ein Wirtschaftstreuhänder zugewiesen wird, dem wiederum der Interessent den Auftrag zur Prüfung erteilt. Ein Antrag auf Vergabe des Treuhandgütesiegels kann allerdings nur einmal im Jahr gestellt werden.

Um das Treuhandgütesiegel zu bekommen, muss jeder Antragsteller allerdings strenge Kriterien (Verwaltung von Treuhandgelder; Kontenführung; Kautionen; Kontoüberzie­hungen; Barabhebungen; Jahresabrechnung etc.) erfüllen. Der Treuhandrevisor ent­scheidet auch über den Entzug dieses Gütesiegels. Mit dieser neuen „Treuhandrevi­sion für Immobilienverwalter“ und dem Gütesiegel nimmt Salzburg eine Vorreiterrolle in Österreich ein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, in Anlehnung an das Salz­burger Beispiel, die Umsetzung der Anregung einer freiwilligen Treuhandrevision für Immobilienverwalter bzw. andere freiwillige Maßnahmen zur Kontroll- und Qualitätssi­cherung in allen Bundesländern und bei allen Fachgruppen der Immobilien- und -Ver-


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