Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wird, in 323 d.B.
Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich zunächst über die von diesem Antrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, welcher die Einfügung neuer Ziffern 13a und 13b zum Inhalt hat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit nicht angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 14 eingebracht, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit nicht angenommen.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über Ziffer 14 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes und bitte bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 1993 geändert wird, samt Titel und Eingang in 287 d.B.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (325 d.B.)
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