Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 319

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter/Berichterstatterinnen wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in 320 d.B.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Schalle vor. Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung hinsichtlich der Ziffer 88 in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Treuhandrevision für Immobilienverwalter – Gütesiegel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit angenommen. (E 47.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 321 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 322 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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