Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 318

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Begrüßenswert – auch das haben wir schon gehört – und bemerkenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass fast 63 Prozent der in diesem Beruf Tätigen Frauen sind. Eine tolle Sache und auch ein weiterer Grund, der vorliegenden Gesetzesnovelle zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Sburny ist als Nächste zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.08.13

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden den vorliegenden Ge­setzesnovellen zustimmen.

Ich möchte allerdings einige Anmerkungen machen; zunächst zu § 114 der Gewerbe­ordnung. Ich finde es schon immer sehr interessant, wie dieses Thema diskutiert wird, vor allem zu späterer Stunde, zumal, wie man auch in der Cafeteria immer wieder be­obachten kann, wir ja selbst hin und wieder ganz gerne ein Glas Wein oder ein Glas Bier zu uns nehmen; viele von uns oder auch mehrere, ich weiß nicht, wie das bei Ih­nen ist. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Sie können mir glauben, ich weiß, wovon ich rede, auch im Hinblick darauf, was Kol­legin Trunk angesprochen hat, nämlich man soll niemandem mehr ein Glas Wein zah­len. Ich komme aus Langenlois, und ich kann mir vorstellen, wie das in meiner Umge­bung ankommen würde, wenn wir quasi verbieten würden, dass man irgendjemandem ein Glas Wein zahlt. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Trunk: Kindern und Jugendlichen bitte nicht!)

Ich glaube, dass dieser Punkt, den wir da beschließen, wirklich ein wichtiger ist, aber natürlich nur ein ganz kleiner Punkt. In Wahrheit geht es darum, die Genuss- und Le­bensqualität ins Zentrum zu stellen und zu verhindern, dass das Zuschütten mit Alko­hol, wie es eben nicht nur bei Jugendlichen, sondern durchaus auch bei einer Reihe von Erwachsenen üblich ist, nicht auch noch durch Kampfpreise von Wirten und durch sehr lässigen Umgang in dieser Sache unterstützt wird. Das soll damit unterbunden werden, gerade im Hinblick auf Jugendliche, und das finden wir gut.

Punkt zwei: Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie. – Wir stimmen auch dem zu, weil wir sehen, dass in dieser Umsetzung der Richtlinie sehr viel mehr Transparenz und auch Rechtssicherheit geschaffen wird, als das bis jetzt der Fall war. Es gibt eine Anmeldung für eine Dienstleistungserbringung und auch ein Kontrollrecht im Gastland, was uns ein großes Anliegen war; das heißt nicht im Herkunftsland, sondern eben im Zielland. Das ist ein sehr wichtiger Erfolg auch der Debatte, die diesbezüglich stattge­funden hat. Es gibt für sensible Bereiche Mindeststandards und insgesamt auch die Pflicht für die Dienstleister, über ihre Qualifikation Auskunft zu geben. Das heißt, es ist in dem Sinn eine ganz gute Balance zwischen Freizügigkeit und auch Qualitätsstan­dards geschaffen worden und insofern eine gute Entwicklung, der wir zustimmen.

Eine Anmerkung zum Ziviltechnikergesetz. Es gibt hier – und wir haben das auch im Ausschuss diskutiert – eine Ungleichheit zwischen mehreren Ländern in Europa und Österreich, nämlich insofern, als Praxiszeiten in anderen Ländern schon während des Studiums angerechnet werden können, was in Österreich nicht der Fall ist. Wir haben darüber gesprochen, dass es diesbezüglich noch eine Abänderung geben soll, die bis jetzt nicht vorliegt. Ich gehe aber davon aus, dass in den nächsten Jahren überprüft werden wird, inwieweit da Schieflagen bestehen werden, also auch Ungleichheiten für die österreichischen Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen, und dass man das unter Umständen auch noch reparieren kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.11

 


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