Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 326

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Haubner zu Wort. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.34.43

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Den beiden Vorlagen werden wir zustimmen. Beim Gewebesicherheitsgesetz geht es um konkrete Sicherheitsstandards, um einheitliche Rechtsgrundlagen, und beim Gesundheitstelematikgesetz geht es um eine Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr, der wir natürlich auch zustimmen, damit Detailplanungen und Ergebnisse gerade im Zusammenhang mit Einführung des ELGA auch mit einfließen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Lutz Weinzinger.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durch­schlag. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.35.28

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fristverlängerung als Chance, so könnte man diesen Fristverlängerungsantrag auch übertiteln. Chance aus mehreren Gründen: Auf der einen Seite gibt er Gelegenheit, die technische Seite des gesamten Gesund­heitstelematikbereichs zu optimieren. Die datenschutzrechtlichen Themen können sau­ber aufgearbeitet werden, und dem Regelungsgedanken, wie er in der bereits be­schlossenen Artikel-15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesund­heitswesens mehrfach zum Ausdruck gebracht wird, kann ebenfalls noch umfassender entsprochen werden, verpflichtet sich der Bund doch – und ich zitiere –, „zur Planung und Akkordierung der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte eine österreich­weite Steuerungsgruppe unter umfassender Einbindung aller Betroffenen einzurichten“.

Natürlich sind als Betroffene im primären Sinn die Patienten anzusehen, um deren Da­ten und Befunde es schließlich geht, aber auch die Leistungserbringer sind, wenn auch nachrangig, als Betroffene zu sehen. Wenn es um den Ausbau der informationstechno­logischen Infrastruktur einschließlich der Vernetzung aller Leistungsanbieter – und da­zu gehören neben den Ärzten auch die freiberuflichen Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste – und der Kostenträger geht, tut mehr Zeit gut, um besser planen zu können. Hinausschieben ist ja nicht immer der Weisheit letzter Schluss, doch in diesem Fall bin ich froh im Sinne der Verbesserung unseres Gesund­heitssystems, der Effizienzsteigerung und der guten Einbindung aller wesentlichen Tei­le unseres Gesundheitssystems. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scha­sching. 3 Minuten gewünschte Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.37.09

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zum heutigen Beschluss zum Thema Gewebesicherheit werden wiederum drei wichtige Richtlinien der EU auf österreichi­scher Ebene umgesetzt. Das ist gut so. Das passiert immerhin in einem dynamisch wachsenden medizinischen Bereich der Gewinnung und Verarbeitung von mensch­lichen Zellen und Geweben, der bisher nur kaum oder unzureichende Regelungen kannte. Die steigende Anzahl von Implantaten – ich verweise nur auf die vielen Hüft­implantate, Knieimplantate und so weiter – machte in dieser Anzahl und in der medizi­nischen Indikation für deren Verwendung Vorschriften zur Qualitätssicherung notwen­dig. Diese werden nunmehr erlassen. Diese Vorschriften sollen sowohl die Gesundheit der SpenderInnen als auch die Gesundheit der EmpfängerInnen schützen.

 


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