Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 325

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

in der Sicherheit und Qualität im Umgang mit menschlichen Organen, Zellen und Ge­weben verbessert: von der Spende angefangen bis zur Verarbeitung, Isolierung, Kon­servierung und auch letztlich Verteilung bis hin im klinischen Bereich zu den Patienten.

Wenn man die Begutachtungen durchliest, sieht man, dass einige Problemzonen auf­gelistet werden, die ich auch sehe, die aber nicht so weit gehen, dass wir da nicht zu­stimmen könnten. Einerseits ist die Zustimmung der Bundesländer für mich etwas im Vagen. Ich würde mich interessieren, was man darüber denkt. Dann gibt es die Kritik, dass vieles nicht im Gesetz steht, was in Verordnungen geregelt werden soll. Hier kann ich Dr. Aigner aus dem Ministerium zumindest über Strecken zustimmen, dass der me­dizinische Fortschritt so rasch ist, dass man fast jährlich Gesetze ändern müsste. Jetzt schauen wir halt, ob sich auch die Verordnungen jährlich ändern.

Da hätte ich ganz gerne doch etwas angesprochen: Moderne Staaten Europas und da­rüber hinaus haben Ethikkommissionen, und zwar nicht als Hobbyverein irgendeines Bundeskanzlers, sondern im Dienste des Parlamentes. Sie haben eine Technologiefol­genabschätzungskommission wie die Akademie der Wissenschaften in Österreich auch zu Diensten des Parlamentes. Es würde die Arbeit im Ausschuss eigentlich viel spannender machen, wenn man sich dieser Instrumentarien in Zukunft mehr bedienen könnte.

Ganz zum Schluss noch: Alle Parteien sagen oft, die Ministerien urassen mit Beamten und mit Geldern und mit ihren Stäben. Wenn es eine Bundessicherheitsagentur Ge­sundheit gibt, bin ich schon dafür, dass auch die Ministerien so ausgestattet werden, dass diese auch arbeitsfähig sind und jene Aufgaben erfüllen können, die in den Vor­schriften erst formuliert werden. Da würde ich sehr bitten, dafür Sorge zu tragen, dass das, was jetzt sehr plakativ beschrieben ist, auch in den Ausführungen und in der Si­cherheitsagentur nachvollzogen werden kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.33.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Mi­nister! Hohes Haus! Auch wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, der ja auch schon eigentlich sehr lange überfällig war. Gerade im Bereich Stammzellensicherheit ist leider Gottes außerhalb der EU nicht immer die Sicherheit gegeben, daher war das wirklich schon eine Notwendigkeit. Die Stammzellen werden auch zunehmend an Be­deutung gewinnen. Das wissen wir alle. Es ist daher auch wichtig, diese legistischen Maßnahmen zu setzen und den Import auch sicherzustellen und das einfach nur über bestimmte Datenbanken abwickeln zu können, um hier die Sicherheit für Spender, für Empfänger zu gewährleisten und auch Missbrauch hintanzuhalten und auszuschlie­ßen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch ganz kurz darauf hinweisen: Etwas, was mir in dem Gesetz ein bisschen gefehlt hat, waren Datenbanken für Nabelschnur­blut. Ich glaube, dass auch das in Zukunft noch auf uns zukommen wird, dass auch das ein weiterer Bereich sein wird, der wichtig sein wird, der auch vor allem ethisch un­bedenklich ist. Es ist eine einfache und relativ ungefährliche, risikolose Gewinnung, die weder die Gesundheit von Mutter noch vom Kind gefährdet. Ich glaube, da gibt es noch ungeheuer viel zu tun.

Wir sind froh darüber, dass dieser Gesetzentwurf jetzt einmal vorliegt. Dem werden wir zustimmen und hoffen auf Weiteres. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.34

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite