Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 324

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daten beinhaltet. Sie wissen, wir sind sehr stolz darauf, dass wir es geschafft haben, in der vergangenen Legislaturperiode in relativ kurzer Zeit die elektronische Gesundheits­karte zu entwickeln und an 8,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher auszurol­len. Es ist dies nach wie vor die modernste Gesundheitskarte der Welt, und sie wird die Basis und die Grundlage für die elektronische Gesundheitsakte sein.

Für diese elektronische Gesundheitsakte, die letztendlich nicht nur den Patientinnen und Patienten zugute kommt, sondern auch mehr Sicherheit bieten wird, aber auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dem medizinischen Personal eine wichtige Grundlage für eine gute Diagnose sein wird, werden wir sicherstellen, dass auch die Datensicherheit gewährleistet ist. Es ist unser Anliegen, diese elektronische Gesund­heitsakte so bald als möglich auch in Österreich einzuführen. Die heutige Gesetzesvor­lage ist ein wichtiger Schritt, um auch die Datensicherheit in diesem Gesetz sicherzu­stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhau­ser zu Wort gemeldet. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.28.45

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte KollegInnen! Lassen Sie mich in aller Kürze zum vorliegenden Gewebesicherheitsge­setz Stellung nehmen.

Mit dem Gewebesicherheitsgesetz werden drei gemeinschaftsrechtliche Richtlinien in innerstaatliches Recht übergeführt. Das Gewebesicherheitsgesetz dient vor allem da­zu, die Qualitätssicherheit von medizinischer Verwendung bestimmter menschlicher Zellen und Gewebe sicherzustellen. Zum Schutz der Gesundheit sowohl des Spenders als auch des Empfängers müssen in Zukunft bei Gewinnung, Verarbeitung, Konservie­rung sowie bei Lagerung und Verteilung hohe Sicherheitsstandards eingehalten wer­den.

Eines der wichtigsten Ziele ist dabei, die Übertragung von Krankheiten im Zuge von Gewebespenden zu verhindern. So darf die Gewinnung von Zellen in Zukunft nur noch von Entnahmeeinrichtungen erfolgen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik ausgerüstet sind, und die so gewonnenen Zellen dürfen künftig auch nur in speziellen Gewebebanken verarbeitet, gelagert und von ihnen verteilt werden. Und diese Gewebebanken müssen genauso wie die Entnahmeeinrichtung dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen. Das ist ein wichtiger Schritt, um so­wohl Spender als auch Empfänger vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grü­newald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.30.09

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich weiß, dass ELGA viele Chancen bietet, und wenn man die Risi­ken im Griff hat, wird man dagegen nicht allzu viel einwenden können.

Ich möchte aber jetzt über das Gewebesicherheitsgesetz sprechen. Wir werden der Materie zustimmen. Das Gesetz vollzieht eigentlich nichts anderes als drei EU-Richt­linien – vielleicht etwas spät, aber immerhin doch – und beendet eine beträchtliche Rechtsunsicherheit beziehungsweise überhaupt das Fehlen rechtlicher Regelungen auf diesem Gebiet: Es bietet dadurch letztlich die Chance, dass sich einiges signifikant


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