Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 328

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

weben auftreten, geschaffen, um Fehlentwicklungen und Gefährdungspotenziale so früh wie möglich erkennen zu können.

Zur zweiten Vorlage, die hier zur Debatte steht, zum Gesundheitstelematikgesetz, kann ich berichten, dass das Gesundheitstelematikgesetz in der geltenden Fassung eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 vorsieht, innerhalb welcher die Datensicherheitsbe­stimmungen durch eine Verordnung zu konkretisieren sind. Diese Verordnung zum Ge­sundheitstelematikgesetz muss sich zum Teil auf Rechtsvorschriften im Bereich des E-Governments stützen. Diese Rechtsvorschriften wurden beziehungsweise werden ge­rade novelliert, deshalb kann die Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden, und es geht hier um eine entsprechende geset­zesadaptierte Fristerstreckung.

Weiters schreiten Planungsmaßnahmen zur Einführung von ELGA zügig voran und sollen gemäß Beschlusslage der Bundesgesundheitskommission bis zum Früh­jahr 2008 beschlussreif abgeschlossen werden. Daher soll der Zeitpunkt bis zur Rechtswirksamwerdung der Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz um ein Jahr verlängert werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Zunächst kommen wir nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheits­standards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschli­chen Zellen und Geweben zur Verwendung bei Menschen erlassen wird und das Arz­neimittelgesetz, das Fortpflanzungmedizingesetz, das Gesundheits- und Ernährungssi­cherheitsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geän­dert werden, samt Titel und Eingang in 261 d.B.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wieder ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Ge­sundheitstelematikgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 284 d.B.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wieder einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22.44.3722. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (291 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird (342 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite